Schwester Hilde Pflegeberatung
Jetzt Pflegegeld sichern und einen von der Pflegekasse bezahlten Pflegeberatungstermin buchen. Wir unterstützen Sie bei der Pflege zu Hause.
Schwester Hilde Pflegeberatung
Jetzt Pflegegeld sichern und einen von der Pflegekasse bezahlten Pflegeberatungstermin buchen. Wir unterstützen Sie bei der Pflege zu Hause.
Für Pflegegeldempfänger, Pflegebedürftige und deren Angehörige sind Pflegeberatungsbesuche Pflicht:
Brief von der Pflegekasse bekommen? Kein Grund zur Sorge! Einfach jetzt Termin vereinbaren – wir kümmern uns um alles.
Unsere Beratung hat ein Ziel: die Pflege zu Hause zu erleichtern und zu verbessern. Dabei geht es zum Beispiel um praktische Pflegetipps, hilfreiche Entlastungsangebote oder zusätzliche finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
Die Beratung wird einfühlsam und kompetent von unseren erfahrenen Pflegefachkräften durchgeführt – ganz individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Pflege ist uns wichtig. Neben vertrauensvollen Pflegeberatungsterminen sind wir seit Jahren in ambulanter und stationärer Pflege tätig. Weil Pflege für uns einfach mehr ist als rein körperbezogene Pflegemaßnahmen, richten wir diese so eng wie möglich an den Bedürfnissen unserer Kunden aus.
Jetzt Termin vereinbaren – kostenfrei für Sie!
Ablauf der Pflegeberatung
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Schwester Hilde Pflegeberatung bietet Ihnen Pflegeberatungsbesuche zur Sicherung des Pflegegeldes nach Paragraf 37,3 SGB XI. Sie sind mit uns also auf der sicheren Seite – gesetzlich und privat
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Kein Pflichgberatungsgespräch, aber sinnvoll.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegeberatung ist Pflicht 1 mal pro Halbjahr.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf. Pflegeberatung ist Pflicht 1 mal pro Vierteljahr.
0800 000 6393
Der Besuch soll sowohl den Pflegenden, als auch die Pflegeperson unterstützen. Die Beratung soll Hilfestellung anbieten. Außerdem will der Gesetzgeber dadurch die Qualität der Pflege gewährleisten.
Wichtig: Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen. Somit ist eine weitere Auszahlung dieser Gelder für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen gesichert. Wir bieten Ihnen eventuelle Hilfe zur täglichen Pflege, reflektieren die Pflegesituation und sind da, Ihre Fragen aus professioneller Sicht zu beantworten. Bereits ab Pflegegrad 1 ist ein halbjährlicher, kostenloser Beratungsbesuch empfehlenswert.
Wir kommen zu Ihnen. Am besten, Sie vereinbaren noch heute einen kostenlosen Termin online oder Sie rufen uns an.
Nein, Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Ja, als zugelassene Beratungsstelle gemäß §37,3 Abs.3 Satz 7 SGB XI stellen wir Ihnen die nötigen Nachweise für Ihre Pflegeversicherung zur Verfügung. Wir sind zugelassen von allen gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u. a. Themen wie die Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, Pflegekurse, Wohnraumanpassung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Kombinationsleistungen, sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
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