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Schwester Hilde Pflegeberatung - Pflegeberatungsbesuche für Angehörige

Pflegeberatungsbesuche für Angehörige

Schwester Hilde Pflegeberatung

Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI

Kostenloses und von der Pflegeversicherung bezahltes Pflichtberatungsgespräch bei Pflegegeldbezug. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen professionell und kostenlos. Sie benötigen für die Pflegeversicherung einen Nachweis oder haben ein Aufforderungsschreiben erhalten? Zur Durchführung eines Pflegeberatungsbesuches nach §37,3 SGB XI für den weiteren Erhalt Ihres Pflegegeldes können Sie hier ganz einfach anrufen und kurzfristig einen Termin vereinbaren!

Zertifizierte Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege!

Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 müssen regelmäßig Beratungseinsätze in Anspruch nehmen. Diese Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI dienen der Unterstützung und Beratung der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege. Die Schwester Hilde Pflegeberatung bietet Ihnen diese Leistung kostenlos an. Unsere geschulten und qualifizierten Pflegeberater führen die verpflichtenden Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI direkt nach der Terminvereinbarung zeitnah bei Ihnen zu Hause durch – ganz unkompliziert! Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegeberatungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Für alle, die zu Hause gepflegt werden, einen anerkannten Pflegegrad haben und Pflegegeld erhalten.

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2 und 3

Pflegegrad 4 und 5

Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI EINZUGSGEBIET

Pflegeberatung direkt in Ihrer Stadt. Wir kommen zu Ihnen nach Hause!

Schwester Hilde Pflegeberatung bietet Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI in Köln, Bonn, Düsseldorf, Neuss, Dormagen, Leverkusen, Duisburg, Solingen, Wuppertal und Bergisch-Gladbach. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen direkt vor Ort mit fachkundiger Beratung und individueller Hilfe. Hier finden Sie all unsere Einzugsgebiete.

Über uns

Professionelle Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI mit der Schwester Hilde Pflegeberatung

Vertrauensvoll und professionell

Examinierte, kompetente und geschulte Pflegefachkräfte stellen sicher, dass Sie und die zu pflegende Person perfekt beraten sind.

Zertifizierte Pflegeberatung mit Nachweis

Wir sorgen für die richtigen Nachweise und unterstützen Sie dabei, weiterhin die Gelder aus der Pflegeversicherung zu bekommen.

Pflegeberatung mit Mehrwert

Examinierte, kompetente und geschulte Pflegefachkräfte stellen sicher, dass Sie und die zu pflegende Person perfekt beraten sind.

Ablauf der Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI mit Schwester Hilde Pflegeberatung

Vertrauensvoll und verantwortungsbewusste Beratung.

Termin Vereinbaren

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.

Analyse und Fragen

Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.

Maßnahmen festlegen

Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.

Nachweis

Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.

Termin Vereinbaren

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Vorteile des Beratungseinsatzes

Kontinuierliche Unterstützung

Regelmäßige Beratungsbesuche gewährleisten, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kontinuierliche Unterstützung erhalten, was zur Verbesserung der Pflegebedingungen beiträgt.

Optimierung der Pflegequalität

Durch die festen Beratungstermine können gemeinsam mit dem Pflegeberater notwendige Anpassungen vorgenommen werden, die die Pflegequalität langfristig verbessern – sowohl für den Pflegebedürftigen, als auch für die Pflegeperson.

Entlastung der Angehörigen

Angehörige erhalten durch die Beratungen nicht nur wertvolle Tipps und Informationen, sondern auch emotionale Unterstützung, was ihre Belastung in der Pflege reduziert.

Was bedeutet ein
Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen und zu Hause betreut werden. Bereits ab Pflegegrad 1 ist ein halbjährlicher, kostenloser Beratungsbesuch empfehlenswert. Diese Beratungseinsätze finden regelmäßig statt und bieten praktische Unterstützung sowie pflegefachliche Hilfe, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Sie helfen dabei, pflegende Angehörige zu entlasten und die bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Schwester Hilde Pflegeberatung bietet zertifizierte Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI für Pflegegeldbezieher in Köln, Bonn, Düsseldorf, Neuss, Dormagen, Leverkusen und Bergisch-Gladbach.

FAQ
Fragen und Antworten zur Pflegeberatung in der Nähe.

Der Besuch soll sowohl den Pflegenden, als auch die Pflegeperson unterstützen. Die Beratung soll Hilfestellung anbieten. Außerdem will der Gesetzgeber dadurch die Qualität der Pflege gewährleisten.

Wichtig: Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen. Somit ist eine weitere Auszahlung dieser Gelder für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen gesichert. Wir bieten Ihnen eventuelle Hilfe zur täglichen Pflege, reflektieren die Pflegesituation und sind da, Ihre Fragen aus professioneller Sicht zu beantworten. Bereits ab Pflegegrad 1 ist ein halbjährlicher, kostenloser Beratungsbesuch empfehlenswert.

Wir kommen zu Ihnen. Am besten, Sie vereinbaren noch heute einen kostenlosen Termin online oder Sie rufen uns an.

Nein, Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.

Ja, als zugelassene Beratungsstelle gemäß §37,3 Abs.3 Satz 7 SGB XI stellen wir Ihnen die nötigen Nachweise für Ihre Pflegeversicherung zur Verfügung. Wir sind zugelassen von allen gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen.

Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u. a. Themen wie die Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, Pflegekurse, Wohnraumanpassung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Kombinationsleistungen, sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

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