Professionelle Pflegeberatung nach §37.3

Wir sind da, um zu helfen

Schwester Hilde ist Ihr verlässlicher Partner für die Pflegeberatung nach §37.3 – menschlich, kompetent und nahbar. Wir haben uns darauf spezialisiert, Pflegegeldempfänger durch den verpflichtenden Beratungsbesuch zu begleiten und Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu sichern. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie im Pflegealltag bestens informiert sind.

Mann arbeitet lächelnd am Computer im Büro um das Team der Alltagshelfer zu unterstützen
Lachende Frau im Rollstuhl mit Gemüsetasche
Mann umarmt lächelnde ältere Frau im Rollstuhl
Mann schiebt Rollstuhl auf der Straße im Rahmen eines Ausflugs bei der Alltagshilfe
Ältere Hände halten weißen Hund im Schoß, auch die Haustiere werden bei der Alltagshilfe gut versorgt
Mann hilft Frau im Rollstuhl aus Straßenbahn, mobil mit der Alltagshilfe
Drei Personen, eine Frau im Rollstuhl, lächelnd draußen.
Älterer Mann und Frau im Gespräch am Tisch.
Personen spielen 'Mensch ärgere Dich nicht' am Tisch, soziale Betreuung im Rahmen der professionellen Alltagshilfe
Eine gehaltene Hand spendet Nähe
Zwei Frauen mit Hund in häuslicher Umgebung.
Ältere Frau und Mann essen zusammen am Tisch.
Das Team der Schwester Hilde Pflegeberatungs GmbH
Pflegeberatung einer Frau mit Hund
Das Team von Schwester Hilde in einem Meeting zur Alltagshilfe
Mann lächelt in Büro bei Meeting mit Laptop

Unsere Beratungsthemen

Mehr als nur ein Pflichtbesuch

Der Beratungseinsatz nach §37.3 ist oft nur ein Pflichttermin für das Pflegegeld. Wir machen daraus eine Chance für Sie! Unsere Pflegeberater schauen genau hin und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie mehr Geld, Hilfsmittel oder Entlastung erhalten können. Nutzen Sie unser Wissen für Ihre Pflegesituation zu Hause.

  • Nachweis §37.3

    Wir führen den verpflichtenden Beratungsbesuch fristgerecht durch und übermitteln den Nachweis sofort an Ihre Pflegekasse. So ist die Weiterzahlung Ihres Pflegegeldes gesichert, ohne dass Sie Papierkram haben.

  • Pflegegrad & Höherstufung

    Bekommen Sie wirklich das Geld, das Ihnen zusteht? Oft verschlechtert sich der Gesundheitszustand schleichend. Wir beraten Sie, ob ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll ist und worauf Sie achten müssen.

  • Wohnumfeld & Zuschüsse

    Wussten Sie, dass die Pflegekasse bis zu 4.000 € für den barrierefreien Umbau (z.B. Bad oder Treppenlift) dazugibt? Wir schauen uns Ihre Wohnung an und sagen Ihnen, welche Maßnahmen gefördert werden können.

  • Pflegehilfsmittel

    Jedem Pflegebedürftigen stehen monatlich 40 € für Verbrauchshilfsmittel zu (z.B. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Bettschutz). Wir erklären Ihnen, wie Sie diese Box kostenfrei direkt nach Hause geliefert bekommen.

  • Entlastung für Angehörige

    Was passiert, wenn die Pflegeperson krank ist oder Urlaub braucht? Wir informieren Sie über Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, damit Sie als Angehöriger auch mal durchatmen können.

Was ist ein Pflegeberatungsbesuch nach §37.3?

Beratungseinsatz

Der Besuch soll sowohl den Pflegenden, als auch die Pflegeperson unterstützen. Die Beratung soll Hilfestellung anbieten. Außerdem will der Gesetzgeber dadurch die Qualität der Pflege gewährleisten.

  • Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen.

  • Der Beratungsbesuch ist für Sie komplett kostenfrei.

  • Der Beratungsbesuch findet direkt bei ihnen zuhause statt.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Was macht Schwester Hilde aus?

Über uns

Schwester Hilde ist ein junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna. Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen ein sicheres und eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Unser Fokus liegt dabei vollständig auf der qualifizierten Pflegeberatung. Wir haben uns darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 nicht nur als Pflichttermin, sondern als echte Hilfestellung zu gestalten.

Schwester Hilde berät und kümmert sich – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Das ist unsere Aufgabe, die wir gerne jeden Tag erfüllen.

Markus Adams, Geschäftsführer von Schwester Hilde GmbH
Sascha Heyna, Gründer von Schwester Hilde GmbH

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse
  1. Kontaktformular ausfüllen

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören,ganz unkompliziert und kostenlos

  2. Terminvereinbarung

    Wir melden uns schnell zurück und besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie brauchen. Danach vereinbaren wir einen passenden Termin.

  3. Pflegeberatung

    Unsere Pflegeberater kommen zu Ihnen nach Hause, beantworten Ihre Fragen und übernehmen die Beratung nach §37.3, persönlich und professionell.

  4. Nachweis an die Kasse

    Wir senden das ausgefüllte Formular direkt im Anschluss an Ihre Pflegekasse. Damit ist Ihr Pflegegeld gesichert und Sie haben keinen bürokratischen Aufwand.

Das sagen unsere Kunden

Zufriedene Kunden sind unser Antrieb

Jeden Tag unterstützen wir Menschen in ihrem Alltag. Jeden Tag kümmern wir uns – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Das ist unsere Aufgabe, der wir gerne nachgehen.

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

  • Schon beim Beratungstermin war mir klar: Bei Schwester Hilde ist meine Oma in den besten Händen! Danke für die unkomplizierte Hilfe!

  • Ich sitze im Rollstuhl und kann mich einfach nicht allein um den Haushalt kümmern. Durch Schwester Hilde bekomme ich unkomplizierte Hilfe. Schon die Beratung im Vorfeld war sehr gut. Danke für Euren Einsatz!

  • Lange habe ich nach einer passenden Hilfe für meine Eltern gesucht – und sie schließlich bei Schwester Hilde gefunden. Danke dem Team für die Geduld, die Beratung und am Ende auch für die Umsetzung der Alltagshilfe. Meine Mama leidet unter Demenz und mein Papa ist mit den Arbeiten im Alltag überfordert. Durch Schwester Hilde können aber Beide nach wie vor zu Hause leben!

  • Ich finde es einfach toll wenn meine Schwiegermutter mit leuchtenden Augen von Ihrer Hilfe der Schwester Hilde spricht. Dabei geht es um Mehr als um Hilfe im Haushalt. Es geht um das Miteinander, es geht um Abwechslung im Alltag und es geht darum zu wissen, daß sich jemand um sie kümmert.

  • Lange habe ich nach einer passenden Betreuung für meinen Papa gesucht – und bei Schwester Hilde gefunden. Neben der Hilfe bei den alltäglichen Arbeiten im Haushalt ist mir aber auch der soziale Kontakt wichtig. Ein gemeinsames Gespräch, ein Spaziergang oder einfach nur da sein – das ist einfach Gold wert!

  • Ich weiß, daß meine Eltern vom Team der Schwester Hilde bestens umsorgt wird. Es ist einfach schön, dass sie eine Unterstützung in ihrem zu Hause bekommen und sie in ihren eigenen vier Wänden weiterhin leben können.

Standorte

Hilfe in ganz NRW

Egal wo Sie wohnen: Wir führen den Beratungseinsatz nach §37.3 direkt bei Ihnen vor Ort durch. Unser Team ist in weiten Teilen NRWs mobil für Sie im Einsatz.

Ein Anruf genügt – wir vereinbaren einen Termin und kommen zu Ihnen. Prüfen Sie jetzt, ob wir auch in Ihrer Stadt sind!

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Termin für Beratungseinsatz nach §37.3

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – schnell und unkompliziert!

Entweder Sie rufen uns gebührenfrei an oder Sie füllen einfach das Kontaktformular aus.

Wir melden uns schnellstens bei Ihnen zurück!

Mann telefoniert im Büro am Schreibtisch, Sascha Heyna

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3 sowie nützliche Informationen für pflegende Angehörige.

  • Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

    Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

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