Unsere Geschichte, Vision und Werte
Die Schwester Hilde wurde gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna.
Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen ein eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Dabei stehen die regelmäßige Pflegeberatungsbesuche im Vordergrund. Diese sind verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld.
Schwester Hilde kümmert sich – menschlich, zuverlässig, liebevoll.
Das ist unsere Aufgabe, die wir jeden Tag gern erfüllen.



Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Das Team
Das Team der Schwester Hilde besteht aus vielen Menschen. Ein paar davon möchten wir gerne vorstellen
Gründer der Schwester Hilde / Geschäftsführer
Markus sorgt dafür, dass alles rundläuft – mit Herz, Weitblick und Organisationstalent. Er hat immer ein offenes Ohr für Anliegen rund um Pflege und Alltagshilfe.

Gründer der Schwester Hilde
Sascha ist die Seele hinter Schwester Hilde. Mit viel Einfühlungsvermögen bringt er Menschlichkeit und Struktur zusammen – und denkt Pflege immer aus Sicht der Betroffenen.

Team Verwaltung / Koordinatorin
Anika organisiert Termine, sorgt für klare Abläufe und hat den Überblick – immer freundlich, zuverlässig und lösungsorientiert.

Team Verwaltung / Pflegeberatungsbesuche
Jil ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um Beratungseinsätze geht. Sie plant, koordiniert und denkt mit. Damit Sie sich auf die Hilfe verlassen können.

Die Geschichte von Schwester Hilde
Jeden Tag geht unsere Geschichte weiter. Und darauf freuen wir uns!
Gründung der Schwester Hilde Pflegeberatung
Pflegeberatungsbesuche für Pflegegeldempfänger – zeitnah und unkompliziert. Das war unsere Vision und die galt es, umzusetzen. Wir beziehen unsere Büroräume in der Kölner Innenstadt.
Erste Pflegeberatungseinsätze
Endlich geht es los! In fast ganz NRW sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Pflegeberatungseinsätze unterwegs. Unser Verwaltungsteam in der Kölner Zentrale nimmt die Kontaktanfragen entgegen und terminiert die Besuche.
Neue Homepage
Unsere neue Homepage geht online. Wir freuen uns über noch mehr Informationen rund um die Schwester Hilde im World Wide Web.
Betreuungsangebot startet
Neben den Pflegeberatungsbesuchen bieten wir jetzt auch kompetente Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Wir passen unsere Hilfe ihren persönlichen Bedürfnissen an. Egal ob im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen. Wir sind für Sie da!
>2000 Stammkunden
Ein neuer Meilenstein in der noch sehr jungen Geschichte der Schwester Hilde Pflegeberatung: Der 2000. Stammkunde nimmt regelmäßig unsere Pflegeberatung in Anspruch. Wir freuen uns über den Zuspruch und sind angespornt, noch mehr KundInnen auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Erweiterung des Einsatzgebietes
Wir freuen uns über ein noch grösseres Einsatzgebiet der Schwester Hilde Pflegeberatung. Ab sofort können wir auch KundInnen in Dortmund, Gelsenkirchen, Oberhausen, Dinslaken, Neuss und Leverkusen unsere Pflegeberatung anbieten. Heisst: Noch mehr Service für NRW!








Kunden über uns
Echte Geschichten, ehrliche Worte.
Unsere Kundinnen und Kunden erzählen, wie sie mit Schwester Hilde den Pflegealltag leichter und entspannter erleben – liebevoll begleitet, zuverlässig unterstützt.
Standorte
Egal wo Sie wohnen: Wir führen den Beratungseinsatz nach §37.3 direkt bei Ihnen vor Ort durch. Unser Team ist in weiten Teilen NRWs mobil für Sie im Einsatz.
Ein Anruf genügt – wir vereinbaren einen Termin und kommen zu Ihnen. Prüfen Sie jetzt, ob wir auch in Ihrer Stadt sind!
Jetzt Termin vereinbaren
Ob für den Beratungseinsatz nach §37.3 oder bei offenen Fragen. Wir sind nur einen Anruf oder Klick entfernt. Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns gebührenfrei an. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.



































