Pflegeberatung in Essen

Pflegeberatung in Essen, persönlich und zuverlässig

Wer in Essen lebt, einen Pflegegrad ab 2 hat und Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Termine sichern nicht nur das Pflegegeld, sondern auch die Qualität der Versorgung zu Hause.

Auch mit Pflegegrad 1 können Sie freiwillig eine Pflegeberatung nutzen, kostenfrei und mit vielen praktischen Tipps für den Alltag.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!
Ältere Frau hält Hand, zeigt Vertrauen und Fürsorge bei einem Beratungsbesuch
Zeche Zollverein in Essen

Pflegeberatungsbesuche in Essen leicht gemacht

Was muss man zum Pflegeberatungsbesuch in Essen wissen?

In Essen übernehmen wir diese Pflichttermine für Sie. Die Besuche dienen dazu, die häusliche Pflege zu überprüfen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Unsere Fachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause – egal ob Sie in Rüttenscheid, Altenessen, Steele oder Kettwig wohnen. Wir nehmen uns Zeit, erklären verständlich und geben Hinweise, wie Pflege daheim leichter gelingt.

  • Verpflichtend für alle, die Pflegegeld beziehen

  • Für Sie komplett kostenfrei

  • Beratung direkt bei Ihnen vor Ort

Beratungsgespräch Pflege zwischen einem Mann und einer Frau

Welche Pflichten habe ich?

Regelmäßige Pflegeberatung

Fristen für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in Essen:

  • Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich verpflichtend
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich verpflichtend

Wir erinnern Sie rechtzeitig an die nächste Beratung und kümmern uns um die gesamte Dokumentation für die Pflegekasse.

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
    • Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
    • Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
  • Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

    • Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
    • Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.

Über Schwester Hilde

Pflegeberatung Essen, nah und zuverlässig

Schwester Hilde wurde gegründet, um pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Ein wichtiger Teil davon sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI.

Wir sind in Essen schnell bei Ihnen, hören zu und geben Ihnen Sicherheit – menschlich, zuverlässig, liebevoll.

> 3000
Pflegeberatungsbesuche pro Jahr
99%
Kundenzufriedenheit
Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse
  1. Pflegequalität sicherstellen

    Wir prüfen, ob die Pflege zu Hause gut funktioniert und wo zusätzliche Hilfe sinnvoll ist.

  2. Angehörige spürbar entlasten

    Beratungsgespräch Pflege heißt auch zuhören. Wir geben praktische Tipps, zeigen Entlastungsangebote und teilen eine Checkliste Beratungsgespräch Pflege.

  3. Leistungen der Pflegekasse nutzen

    Viele Mittel bleiben ungenutzt. Wir erklären, was Ihnen in Essen zusteht und unterstützen beim Antrag.

  4. Individuelle Empfehlungen

    Von Hilfsmitteln bis kleine Anpassungen in der Wohnung. Wir geben Hinweise, wie die Pflege zu Hause einfacher und sicherer wird.

  1. Termin Vereinbaren

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.

  2. Analyse und Fragen

    Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten. 

  3. Maßnahmen festlegen

    Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.

  4. Bestätigung an Ihre Krankenkasse

    Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.

Jetzt Beratungs­termin in Essen vereinbaren

Sie brauchen Hilfe in Essen?

Sie suchen einen verlässlichen Partner für die Pflegeberatung nach §37.3 in Essen? Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wir kümmern uns darum, dass Ihr Pflegegeld gesichert bleibt und Sie sich im Alltag entlastet fühlen.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Pflegeberatung in Essen mit Herz und Verstand

Was uns in Essen besonders macht

Die Pflegeberatung in Essen ist mehr als eine Pflicht. Es ist ein persönliches Gespräch, das Ihnen im Alltag hilft. Wir kommen zu Ihnen, ob nach Rüttenscheid, Holsterhausen, Bredeney, Steele, Kray, Altenessen, Kettwig, Werden, Heisingen oder Borbeck.

Wir kennen die Wege im Ruhrgebiet und die Lage vieler Familien. Oft wohnen Angehörige nicht direkt vor Ort oder sind beruflich stark eingebunden. Dann ist Verlässlichkeit wichtig. Wir denken mit, erinnern an Termine und übernehmen die Dokumentation für die Kasse. So bleibt Ihr Anspruch auf Pflegegeld sicher.

Was Sie erwarten dürfen
Wir sprechen klar, handeln zügig und bleiben nah am Menschen. Unser Beratungsbesuch ist verständlich, freundlich und ohne Papierkram für Sie.

    Lokal
    in allen Essener Stadtteilen unterwegs
    Erreichbar
    Termin ohne lange Wartezeit
    Ortskundig
    wir kennen Wege und Einrichtungen in Essen
    Verlässlich
    wir erinnern an jeden Einsatz
    Herzlich
    Beratung auf Augenhöhe

Das sagen unsere Kunden
über uns

Wir machen zufrieden

Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.

  • Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.

  • Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?

    Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.

  • Wie viel Geld- und Sachleistungen bei welchem Pflegegrad?

    Die Höhe der Geld- und Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und der gewählten Pflegeform. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste wählen. Zusätzlich stehen u. a. Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Der Umfang der Unterstützung steigt mit der Höhe des Pflegegrades, sodass Personen mit höheren Pflegegraden auch mehr finanzielle Mittel erhalten.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

Noch eine Frage offen?

Manche Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns schnell und zuverlässig bei Ihnen zurück.
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Wir helfen nicht nur in Essen

Hilfe in ganz NRW

In Essen bieten wir den Beratungseinsatz nach § 37,3 an. Und wenn Sie nicht in Essen wohnen Kein Problem. Unser Team ist in ganz NRW unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.

Gut zu wissen Die Alltagshilfe von Schwester Hilde unterstützt Sie ebenfalls im Alltag. Sprechen Sie uns an.

Ein Anruf genügt wir kümmern uns um den Rest.
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