Bezirk im Überblick
- Einwohner
- 288.802
- Fläche
- 168,4 km²
- Wahrzeichen
- Müggelsee
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI durchführen lassen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, egal ob Sie in der Altstadt Köpenick, am Müggelsee oder im Treptower Park-Kiez wohnen.
Auch bei Pflegegrad 1 können Sie eine freiwillige Pflegeberatung in Anspruch nehmen und das ganz ohne Kosten.


Wenn Sie in Treptow-Köpenick leben und Pflegegeld beziehen, ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI verpflichtend. Ziel ist es, die Pflege zu Hause abzusichern und gleichzeitig Angehörige zu unterstützen.
Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, ob in die Altstadt Köpenick oder ins Einfamilienhaus in Friedrichshagen.
Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld beziehen.
Der Beratungsbesuch ist für Sie komplett kostenfrei.
Der Beratungsbesuch findet direkt bei Ihnen zu Hause in Berlin-Treptow-Köpenick statt.

Wenn Sie in Treptow-Köpenick wohnen und Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI durchführen zu lassen:
Pflegegrad 1: freiwillige Beratung
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate verpflichtend
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate verpflichtend
Schwester Hilde ist ein junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna. Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen in Treptow-Köpenick ein sicheres und eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Unser Fokus liegt dabei vollständig auf der qualifizierten Pflegeberatung. Wir haben uns darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 nicht nur als Pflichttermin, sondern als echte Hilfestellung zu gestalten.
Schwester Hilde berät und kümmert sich – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Das ist unsere Aufgabe, die wir gerne jeden Tag erfüllen.

Wir prüfen, ob die Pflege gut funktioniert und wo vielleicht zusätzliche Hilfe nötig ist.
Pflege ist anspruchsvoll. Wir geben Tipps, beantworten Fragen und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf.
Wir erklären verständlich, welche Hilfen Ihnen in Berlin-Treptow-Köpenick zustehen und wie Sie sie nutzen können.
Ob Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung, wir geben Hinweise, wie die Pflege zu Hause in Treptow-Köpenick noch besser gelingt.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Schwester Hilde ist Ihr verlässlicher Partner in Berlin-Treptow-Köpenick für die regelmäßige Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Kontaktieren Sie uns zur Sicherung Ihres Pflegegeldes. Zeitnah, unkompliziert und professionell.

Die Pflegeberatung in Berlin-Treptow-Köpenick durch Schwester Hilde ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht, sie ist ein persönlicher Besuch mit Herz. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, ob in die Köpenicker Altstadt am Schloss, ans Müggelsee-Ufer in Friedrichshagen oder ins Reihenhaus in Baumschulenweg. Treptow-Köpenick ist Berlins grüßter und grünster Bezirk, mit dem Müggelsee als größtem See der Stadt.
Was uns besonders macht: Wir kennen die Eigenheiten vor Ort. In den Wohnsiedlungen rund um Adlershof und Köpenick gibt es viele kleinere Mehrfamilienhäuser, in den Ortsteilen am Wasser viele Einfamilienhäuser. Die Wege können weit sein — wir nehmen sie auf uns. Wir richten uns nach Ihrer Situation, geben praktische Tipps und behalten Ihre nächsten Termine im Blick.
Und wenn Sie nicht direkt in Treptow-Köpenick wohnen? Kein Problem. Schwester Hilde ist in ganz Berlin für Sie im Einsatz. Auch in den angrenzenden Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Lichtenberg sind wir mit Pflegeberatung vor Ort. Pflegeberatung muss nicht kompliziert sein mit Schwester Hilde ist sie einfach, verständlich und vor allem: menschlich.
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Ob Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI in Mitte, Spandau oder Marzahn-Hellersdorf – Schwester Hilde unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in allen 12 Berliner Bezirken. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause.
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Insgesamt rund 6.340 Menschen werden im Bezirk ambulant oder stationär gepflegt.