Pflegeberatung in Solingen

Pflegeberatung bei allen Pflegegraden, direkt in Solingen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Termine sichern die Pflegequalität und genau dabei unterstützen wir Sie in Solingen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!
Ältere Frau hält Hand, zeigt Vertrauen und Fürsorge bei einem Beratungsbesuch
Zug fährt über Eisenbahnbrücke in Solingen

Pflegeberatungsbesuche in Solingen: verpflichtend, aber für Sie kostenlos

Was bedeutet ein Pflegeberatungsbesuch in Solingen?

Wer in Solingen lebt und Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI regelmäßig durchführen lassen. So wird die Versorgung zu Hause abgesichert und Angehörige werden gestärkt.

Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause und beraten Sie persönlich, verständlich und mit Herz.

  • Die Pflegeberatung ist verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld erhalten.

  • Für Sie ist der Beratungsbesuch komplett kostenfrei.

  • Der Besuch findet direkt bei Ihnen zuhause in Solingen statt.

Beratungsgespräch Pflege zwischen einem Mann und einer Frau

Welche Pflichten habe ich?

Regelmäßige Pflegeberatung

Wenn Sie in Solingen wohnen und Pflegegeld erhalten, gelten folgende Vorgaben für den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI:

  • Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
  • Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate verpflichtend
  • Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate verpflichtend

Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die Abwicklung – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
    • Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
    • Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
  • Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

    • Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
    • Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.

Was macht Schwester Hilde aus?

Sie leben in Solingen? Dann sind wir nah bei Ihnen.

Schwester Hilde wurde von Markus Adams und Sascha Heyna in Köln gegründet. Mit unserem Team möchten wir Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen – auch hier in Solingen. Wir bieten Alltagshilfe und die verpflichtenden Pflegeberatungsbesuche an.

Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Jeden Tag.

> 3000
Pflegeberatungsbesuche pro Jahr
99%
Kundenzufriedenheit
Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse
  1. Pflegequalität sichern

    Wir prüfen, ob die Pflege zu Hause zuverlässig funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll ist.

  2. Entlastung der Angehörigen

    Pflege kostet Kraft. Wir geben Tipps, beantworten Fragen und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf.

  3. Leistungen der Pflegekasse nutzen

    Wir erklären, welche Hilfen Ihnen in Solingen zustehen und wie Sie diese unkompliziert beantragen.

  4. Individuelle Empfehlungen

    Ob Hilfsmittel oder kleine Veränderungen im Wohnumfeld, wir geben Hinweise, wie der Pflegealltag leichter wird.

  1. Termin Vereinbaren

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.

  2. Analyse und Fragen

    Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten. 

  3. Maßnahmen festlegen

    Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.

  4. Bestätigung an Ihre Krankenkasse

    Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.

Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Solingen vereinbaren

Sie benötigen unsere Hilfe in Solingen?

Schwester Hilde gehört zu den führenden Anbietern in Solingen für die halbjährliche Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Melden Sie sich bei uns – schnell, unkompliziert und persönlich.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Pflegeberatung in Solingen mit Herz und Erfahrung

Was uns in Solingen besonders macht

Die Pflegeberatung in Solingen durch Schwester Hilde ist mehr als eine gesetzliche Pflicht, sie ist eine echte Unterstützung. Unsere Fachkräfte besuchen Sie direkt in Ihrem Zuhause, ob in Ohligs, Wald oder Mitte. Wir hören zu, nehmen uns Zeit und geben klare Antworten auf Ihre Fragen.

Gerade in einer Stadt wie Solingen, wo viele Angehörige beruflich eingespannt sind, ist Verlässlichkeit wichtig. Wir wissen, was Pflege im Alltag bedeutet, und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Stärke: Wir erinnern Sie an Ihre Termine, kümmern uns um die Formalitäten mit der Pflegekasse und geben Ihnen Sicherheit. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.

Auch im Umland, ob Haan, Leichlingen oder Wuppertal, sind wir für Sie da.

    Vor Ort
    direkt in Solingen für Sie da
    Schnell erreichbar
    ein Anruf genügt
    Ortskundig
    wir kennen Stadtteile und Wege
    Zuverlässig
    auch bei kurzfristigem Bedarf
    Herzlich
    Beratung auf Augenhöhe

Das sagen unsere Kunden
über uns

Wir machen zufrieden

Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.

  • Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.

  • Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?

    Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.

  • Wie viel Geld- und Sachleistungen bei welchem Pflegegrad?

    Die Höhe der Geld- und Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und der gewählten Pflegeform. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste wählen. Zusätzlich stehen u. a. Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Der Umfang der Unterstützung steigt mit der Höhe des Pflegegrades, sodass Personen mit höheren Pflegegraden auch mehr finanzielle Mittel erhalten.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

Noch eine Frage offen?

Manche Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns schnell und zuverlässig bei Ihnen zurück.
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Wir helfen nicht nur in Solingen

Hilfe in ganz NRW

In Solingen bieten wir den Beratungseinsatz nach §37,3 an.
Und wenn Sie nicht in Solingen wohnen? Kein Problem – unser Team ist in ganz NRW unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.

Gut zu wissen: Die Alltagshilfe von Schwester Hilde wird auch bald in Solingen verfügbar sein.

Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um den Rest.
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