Pflegeberatung in Solingen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Termine sichern die Pflegequalität und genau dabei unterstützen wir Sie in Solingen.


Pflegeberatungsbesuche in Solingen: verpflichtend, aber für Sie kostenlos
Wer in Solingen lebt und Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI regelmäßig durchführen lassen. So wird die Versorgung zu Hause abgesichert und Angehörige werden gestärkt.
Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause und beraten Sie persönlich, verständlich und mit Herz.
Die Pflegeberatung ist verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld erhalten.
Für Sie ist der Beratungsbesuch komplett kostenfrei.
Der Besuch findet direkt bei Ihnen zuhause in Solingen statt.

Welche Pflichten habe ich?
Wenn Sie in Solingen wohnen und Pflegegeld erhalten, gelten folgende Vorgaben für den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate verpflichtend
Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die Abwicklung – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was macht Schwester Hilde aus?
Markus Adams und Sascha Heyna haben Schwester Hilde in Köln ins Leben gerufen. Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden, auch bei Ihnen in Solingen. Wir haben uns auf die Durchführung der verpflichtenden Pflegeberatungsbesuche spezialisiert.
Wir kümmern uns menschlich, zuverlässig und liebevoll um Sie. Jeden Tag.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Pflegequalität sichern
Wir prüfen, ob die Pflege zu Hause zuverlässig funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll ist.
Entlastung der Angehörigen
Pflege kostet Kraft. Wir geben Tipps, beantworten Fragen und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf.
Leistungen der Pflegekasse nutzen
Wir erklären, welche Hilfen Ihnen in Solingen zustehen und wie Sie diese unkompliziert beantragen.
Individuelle Empfehlungen
Ob Hilfsmittel oder kleine Veränderungen im Wohnumfeld, wir geben Hinweise, wie der Pflegealltag leichter wird.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Solingen vereinbaren
Schwester Hilde gehört zu den führenden Anbietern in Solingen für die halbjährliche Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Melden Sie sich bei uns – schnell, unkompliziert und persönlich.

Pflegeberatung in Solingen mit Herz und Erfahrung
Die Pflegeberatung in Solingen durch Schwester Hilde ist mehr als eine gesetzliche Pflicht, sie ist eine echte Unterstützung. Unsere Fachkräfte besuchen Sie direkt in Ihrem Zuhause, ob in Ohligs, Wald oder Mitte. Wir hören zu, nehmen uns Zeit und geben klare Antworten auf Ihre Fragen.
Gerade in einer Stadt wie Solingen, wo viele Angehörige beruflich eingespannt sind, ist Verlässlichkeit wichtig. Wir wissen, was Pflege im Alltag bedeutet, und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Stärke: Wir erinnern Sie an Ihre Termine, kümmern uns um die Formalitäten mit der Pflegekasse und geben Ihnen Sicherheit. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.
Auch im Umland, ob Haan, Leichlingen oder Wuppertal, sind wir für Sie da.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen nicht nur in Solingen
In Solingen bieten wir den Beratungseinsatz nach §37,3 an.
Und wenn Sie nicht in Solingen wohnen? Kein Problem – unser Team ist in ganz NRW unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.
Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um den Rest.
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