Pflegeberatungs­besuch nach §37,3 SGB XI

Pflegeberatung bei allen Pflegegraden

Die Schwester Hilde bietet umfassende Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI an. Diese Beratungsbesuche sind für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Bei Pflegegrad 1 ist eine kostenlose, halbjährliche Pflegeberatung empfohlen. Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!
Ältere Frau hält Hand, zeigt Vertrauen und Fürsorge bei einem Beratungsbesuch
Vier Personen in einem Meeting am Konferenztisch bei Besprechung zu Pflegeberatungsbesuchen nach §37.3 SBG

Pflegeberatungsbesuche: Verpflichtend aber Kostenlos

Was ist ein Pflegeberatungsbesuch?

Der Besuch soll sowohl den Pflegenden, als auch die Pflegeperson unterstützen. Die Beratung soll Hilfestellung anbieten. Außerdem will der Gesetzgeber dadurch die Qualität der Pflege gewährleisten.

  • Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen.

  • Der Beratungsbesuch ist für Sie komplett kostenfrei.

  • Der Beratungsbesuch findet direkt bei ihnen zuhause statt.

Beratungsgespräch Pflege zwischen einem Mann und einer Frau

Welche Pflichten habe ich?

Regelmäßige Pflegeberatung

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 durchzuführen:

Pflegegrad 1: freiwillige Beratung
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate verpflichtend
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate verpflichtend

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
    • Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
    • Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
  • Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

    • Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
    • Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.

Was macht Schwester Hilde aus?

Warum wir helfen

Schwester Hilde ist ein junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna. Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen ein eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Dabei steht die Unterstützung im Alltag im Vordergrund. Abgerundet wird unser Angebot durch regelmäßige Pflegeberatungsbesuche. Diese sind verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld.

Schwester Hilde kümmert sich – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Das ist unsere Aufgabe, die wir gerne jeden Tag erfüllen.

> 3000
Pflegeberatungsbesuche pro Jahr
99%
Kundenzufriedenheit
Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse
  1. Sicherstellung der Qualität der Pflege

    Wir prüfen, ob die Pflege zu Hause gut funktioniert und wo eventuell Unterstützung gebraucht wird.

  2. Unterstützung und Entlastung der pflegenden Personen

    Pflegende Angehörige leisten Großes. Wir stehen ihnen zur Seite mit konkreten Tipps, hilfreichen Infos und einem offenen Ohr für ihre Fragen.

  3. Aufklärung über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung

    Was steht Ihnen zu? Wir erklären verständlich, welche Hilfen Sie beantragen können.

  4. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege oder des Wohnumfelds

    Kleine Änderungen können viel bewirken, wir geben individuelle Hinweise zur besseren Versorgung.

  1. Termin Vereinbaren

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.

  2. Analyse und Fragen

    Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten. 

  3. Maßnahmen festlegen

    Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.

  4. Bestätigung an Ihre Krankenkasse

    Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.

Jetzt Termin zur Pflegeberatung nach §37,3 vereinbaren

Sie benötigen unsere Hilfe?

Schwester Hilde bietet Ihnen die regelmäßige Pflegeberatung nach §37,3 zur Sicherung des Pflegegeldes – zeitnah, unkompliziert, professionell.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Das sagen unsere Kunden
über uns

Wir machen zufrieden

Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.

  • Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?

    Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

  • Welche Vorteile haben Angehörige von einer Pflegeberatung?

    Pflegeberatung ist ein wichtiger Service für Angehörige von Pflegebedürftigen. Qualifizierte Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation der Pflege und der Auswahl geeigneter Pflegedienste. Die Beratung kann auch in Form von regelmäßigen Pflegebesuchen erfolgen, um die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Solche Beratungen sind nicht nur hilfreich, sondern auch verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Angehörige erhalten dadurch wichtige Informationen und praktische Tipps, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.

  • Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

  • Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

    Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

Noch eine Frage offen?

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