Pflegeberatung in Hürth
Mit Pflegegrad 2 oder höher und Pflegegeld brauchen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI. So bleibt die Versorgung zu Hause sicher. Dabei begleiten wir Sie in Hürth.
Mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig und kostenfrei. Sie erhalten klare Antworten und praktische Hinweise für den Alltag.


Verpflichtend für Pflegegeld und für Sie kostenlos
Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause. Wir klären Fragen, geben alltagstaugliche Tipps und sichern das Pflegegeld durch den Nachweis des Beratungseinsatzes. Das ist die pflegeberatung 37.3 in der Praxis.
Die Beratung ist Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen.
Der Besuch ist kostenfrei.
Wir beraten bei Ihnen in Hürth.

Welche Pflichten habe ich?
Fristen in Hürth für den Beratungseinsatz
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich
- Pflegegrad 2 und 3: Pflegeberatung halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wir erinnern an Termine und übernehmen die Dokumentation für die Pflegekasse.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was Schwester Hilde besonders macht
Schwester Hilde wurde gegründet, damit pflegebedürftige Menschen zu Hause selbstbestimmt leben können. Ein wichtiger Baustein sind die Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI mit klarer, verständlicher Unterstützung. In Hürth sind wir schnell bei Ihnen, hören zu und klären Ihre Fragen zur Pflegeberatung.
Wir übernehmen Formulare, Nachweis an die Pflegekasse und die Erinnerung an Termine. Wir sind für Sie da. Menschlich, zuverlässig, liebevoll.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Pflege zu Hause sichern
Wir prüfen gemeinsam Ihre Pflege zu Hause. Was läuft gut, wo gibt es Risiken. Wir ordnen Abläufe, schauen auf Mobilität, Ernährung und Lagerung. So bleibt die Versorgung sicher und der Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI ist sauber dokumentiert.
Angehörige entlasten
Pflege kostet Kraft. In Hürth zeigen wir Wege zur Entlastung der Angehörigen. Wir erklären Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, nutzen den Entlastungsbetrag und geben einfache Routinen für den Alltag an die Hand.
Leistungen verstehen
Viele lassen Geld liegen. Wir machen Leistungen der Pflegekasse transparent. Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel, Wohnumfeld, dazu der Beratungsbesuch durch Pflegedienst als Nachweis. Sie wissen danach genau, was Ihnen zusteht.
Individuelle Empfehlungen
Jede Situation ist anders. In Hürth erhalten Sie individuelle Empfehlungen, die sofort helfen. Von kleinen Hilfsmitteln über Sturzprophylaxe bis zu klaren Schritten für Termine, Anträge und die nächste Pflegeberatung §37.3.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Termin zur Pflegeberatung in Hürth
Wir organisieren Ihren Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI. Melden Sie sich. Wir senden den Nachweis an die Pflegekasse und erinnern an Fristen. Schnell, persönlich, zuverlässig.

Beratung in allen Stadtteilen
Wir kommen nach Efferen, Hermülheim, Fischenich, Gleuel, Kendenich, Berrenrath, Stotzheim und in die umliegenden Viertel. Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie zu Hause in Ruhe, hören zu und erklären jeden Schritt verständlich.
Wir schauen gemeinsam, was im Alltag gut funktioniert und wo kleine Anpassungen sofort entlasten. Die Pflegeberatung in Hürth bleibt so nah, persönlich und verlässlich. Den Nachweis senden wir im Anschluss an die Pflegekasse.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen nicht nur in Hürth
In Hürth bieten wir den Beratungseinsatz nach § 37,3 an. Darüber hinaus sind wir in ganz Nordrhein Westfalen unterwegs. Ein Anruf genügt. Wir kümmern uns um den Rest.


















