Pflegeberatung in Leverkusen
Sie wohnen in Leverkusen und pflegen einen Angehörigen oder beziehen selbst Pflegegeld? Dann sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner vor Ort. Schwester Hilde unterstützt Sie dabei, den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI unkompliziert und fristgerecht zu erledigen. Ob in Opladen, Schlebusch, Wiesdorf oder Rheindorf, wir kommen zu Ihnen nach Hause, um Ihre Pflegegeldzahlung zu sichern.


Ihr Beratungstermin in Leverkusen
Der Begriff “Qualitätssicherungsbesuch” klingt für viele Leverkusener zunächst streng. Doch bei Schwester Hilde müssen Sie sich keine Sorgen machen. Unser Besuch dient nicht der Kontrolle, sondern ist eine wertvolle Hilfestellung für Ihren Pflegealltag.
Unsere zertifizierten Pflegeberater schauen gemeinsam mit Ihnen, wie die Situation zu Hause verbessert werden kann. Wir prüfen, ob Sie alle Leistungen der Pflegekasse nutzen, die Ihnen in Leverkusen zustehen, und geben Tipps zu Hilfsmitteln. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse, für Sie ist der Service kostenfrei.
Sicherung des Pflegegeldes durch fristgerechten Nachweis
Neutrale Beratung zu Entlastungsangeboten in Leverkusen
Tipps zu Hebetechniken und Hilfsmitteln für zu Hause

Welche Pflichten habe ich?
Die gesetzlichen Fristen für den Beratungseinsatz gelten auch in Leverkusen: Bei Pflegegrad 2 und 3 steht der Besuch alle sechs Monate an. Haben Sie den Pflegegrad 4 oder 5, ist der Nachweis vierteljährlich (alle drei Monate) erforderlich.
Bezieher von Pflegegrad 1 können den Besuch freiwillig einmal pro Halbjahr nutzen. Wir empfehlen dies sehr, um sich frühzeitig über Unterstützungsmöglichkeiten im Raum Leverkusen zu informieren.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Warum Schwester Hilde in Leverkusen die richtige Wahl ist
Wir sind keine anonyme Behörde, sondern Ihre Partner auf Augenhöhe. Unser Team kennt die Region und die Menschen in Leverkusen. Wir arbeiten effizient und digital: Nach unserem Hausbesuch leiten wir das Formular für den Beratungseinsatz direkt digital an Ihre Pflegekasse weiter.
Das spart Ihnen Zeit und Nerven. Wir kümmern uns darum, dass die Bürokratie nicht zur Last wird, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die gute Pflege Ihrer Liebsten.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Pflegegeld sichern
Ohne den Nachweis nach § 37.3 SGB XI kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Wir sorgen für die pünktliche Durchführung.
Wohnraum anpassen
Wir beraten zu Anpassungen im Wohnumfeld, damit Sie in Ihrem Leverkusener Zuhause sicher und barrierefrei leben können.
Angehörige stärken
Pflege kostet Kraft. Wir zeigen Wege zur Verhinderungspflege und Entlastung auf, damit Sie gesund bleiben.
Pflegegrad überprüfen
Hat sich der Bedarf erhöht? Wir schätzen ein, ob ein Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Kasse Aussicht auf Erfolg hat.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung vereinbaren
Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Buchen Sie jetzt Ihren Termin für den Beratungseinsatz in Leverkusen. Füllen Sie unser Formular aus oder rufen Sie an, wir finden zeitnah einen passenden Termin bei Ihnen vor Ort.

Unsere Pflegeberatung in Leverkusen
Leverkusen ist mehr als nur Industriestandort; es ist ein Ort mit starken Veedeln und Zusammenhalt. Genau diesen Ansatz verfolgen wir bei der Pflegeberatung. Ob Sie im belebten Wiesdorf, im grünen Schlebusch oder im dörflichen Hitdorf wohnen, Schwester Hilde kommt zu Ihnen.
Viele Angehörige in Leverkusen pendeln zur Arbeit oder sind stark eingebunden. Wir bieten flexible Termine, die in Ihren Alltag passen. Wir kennen die lokalen Anlaufstellen, vom Klinikum Leverkusen bis zu den Pflegestützpunkten, und vernetzen Sie bei Bedarf mit den richtigen Hilfsangeboten vor Ort.
Mit unserer Beratung holen Sie sich Sicherheit ins Haus. Wir schauen nicht auf Paragraphen, sondern auf Menschen und Lösungen, die im echten Leben funktionieren.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen auch im Umland
Nicht nur in Leverkusen sind wir für Sie im Einsatz. Unser Team ist im gesamten Rheinland mobil. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen knapp hinter der Stadtgrenze wohnen, ist das kein Problem.
Wir führen Beratungseinsätze auch in Langenfeld, Leichlingen, Burscheid und Köln durch. Wir kommen dorthin, wo Sie uns brauchen, direkt zu Ihnen nach Hause.
Melden Sie sich einfach bei uns. Bestimmt sind wir auch bei Ihnen in der Nähe!


















