Pflegeberatung in Wuppertal
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten Pflegegeld und werden zu Hause versorgt. Dann ist der Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI Pflicht. Für Sie ist das kostenfrei. Wir kommen zur Pflegeberatung zu Ihnen nach Hause in Wuppertal. Ob Elberfeld, Barmen, Vohwinkel, Cronenberg oder Ronsdorf.
Mit Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig. Sie lohnt sich. Wir geben klare Tipps, prüfen die Versorgung und beantworten Ihre Fragen. Einfach, persönlich, nah.


Pflegeberatung in Wuppertal: verpflichtend und für Sie kostenfrei
Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch regelmäßig durchführen. So bleibt die Pflege zu Hause sicher. Angehörige werden entlastet.
Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause. Wir hören zu, geben praktische Hinweise und behalten Ihre nächsten Termine im Blick. Der Beratungsbesuch durch unseren Pflegedienst ist verständlich und ohne Papierkram für Sie.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Für Sie ist der Besuch kostenfrei.
Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause in Wuppertal.

Welche Pflichten habe ich?
Wenn Sie in Wuppertal wohnen und Pflegegeld erhalten, gelten diese Vorgaben für die Pflegeberatung 37.3:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate verpflichtend
Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die Abwicklung – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was macht Schwester Hilde aus?
Schwester Hilde wurde von Markus Adams und Sascha Heyna in Köln gegründet. Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben zu Hause. Auch hier in Wuppertal. Wir bieten Alltagshilfe und die verpflichtenden Pflegeberatungsbesuche an.
Wir sind für Sie da. menschlich, zuverlässig, liebevoll.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Sicherheit der Pflege zu Hause
Wir prüfen Ihre Pflegesituation sorgfältig, erklären die nächsten Schritte und geben konkrete Tipps, damit die Pflege zu Hause sicher gelingt.
Angehörige entlasten
Pflege kostet Kraft. Wir beantworten Fragen, geben klare Hinweise und zeigen Wege zur Entlastung der Angehörigen.
Leistungen der Pflegekasse nutzen
Wir erklären, welche Leistungen Ihnen in Wuppertal zustehen. Wir zeigen, wie Sie sie einfach beantragen.
Individuelle Empfehlungen
Jede Pflegesituation ist anders. Wir empfehlen Hilfsmittel, kleine Anpassungen im Wohnumfeld und passende Angebote vor Ort.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Wuppertal vereinbaren
Schwester Hilde gehört in Wuppertal zu den erfahrenen Ansprechpartnern für die Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Melden Sie sich. Schnell, unkompliziert, persönlich.

Pflegeberatung in Wuppertal nah und zuverlässig
Unsere Pflegeberatung in Wuppertal ist mehr als eine Pflicht. Sie bekommen einen Besuch mit Zeit und echtem Zuhören. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, klären Fragen und geben praktische Tipps für den Alltag. Das Beratungsgespräch Pflege bereiten wir verständlich vor und prüfen, was Sie konkret entlastet.
Den Nachweis für den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI senden wir direkt an die Pflegekasse. Wir erinnern Sie an die nächste Pflegeberatung halbjährlich oder vierteljährlich, damit kein Termin verloren geht. Angehörige erhalten auf Wunsch eine kurze Rückmeldung.
So bleibt die Pflege zu Hause sicher und Sie haben den Kopf frei. In der Stadt sind wir flexibel unterwegs und richten uns nach Ihren Terminen.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Welche Vorteile haben Angehörige von einer Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein wichtiger Service für Angehörige von Pflegebedürftigen. Qualifizierte Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation der Pflege und der Auswahl geeigneter Pflegedienste. Die Beratung kann auch in Form von regelmäßigen Pflegebesuchen erfolgen, um die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Solche Beratungen sind nicht nur hilfreich, sondern auch verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Angehörige erhalten dadurch wichtige Informationen und praktische Tipps, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Wer darf den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen?
Der Beratungseinsatz darf nur von zugelassenen und qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören ambulante Pflegedienste, unabhängige Pflegeberater oder andere von den Pflegekassen anerkannte Fachkräfte. Bei der Schwester Hilde Pflegeberatung übernehmen zertifizierte und erfahrene Pflegefachkräfte diese Einsätze.
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
Anerkannte Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Alternativ können auch spezialisierte Pflegeberater beauftragt werden.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen nicht nur in Wuppertal
In Wuppertal bieten wir den Beratungseinsatz nach §37,3 an. Und wenn Sie nicht in Wuppertal wohnen. Kein Problem. Unser Team ist in ganz NRW unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.
Gut zu wissen: Die Alltagshilfe von Schwester Hilde ist im Ausbau und wird bald auch in Wuppertal angeboten.
Ein Anruf genügt. Wir kümmern uns um den Rest. Bestimmt auch in Ihrer Nähe.











