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Schwester Hilde bietet Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Wir möchten die Lücke zwischen Haushalt und Pflege schließen. Ebenfalls in unserem Angebot ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 für Empfänger von Pflegegeld.

Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.
Personen treffen sich zur Besprechung mit Tablet und Notizen um die Beratungseinsätze und Alltagshilfe noch besser zu machen

Wie können wir ihnen helfen?

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Bei Schwester Hilde bekommen Sie schnell und unkompliziert die Hilfe, die Sie brauchen. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause und beraten Sie persönlich. Wir übernehmen die Terminplanung, erinnern Sie an Folgetermine und kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: ein gutes Gefühl und die Sicherheit, dass jemand da ist. Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig, liebevoll.

  • Regelmäßige Beratung für bessere Pflegequalität zu Hause.

  • Unterstützung für pflegende Angehörige in schwierigen Zeiten.

  • Direkte Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

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  1. Kontaktformular ausfüllen

    Sie schreiben uns, oder rufen einfach an. Ganz wie es Ihnen lieber ist.

  2. Terminvereinbarung

    Wir melden uns schnell bei Ihnen und finden gemeinsam einen passenden Termin.

  3. Pflegeberatung

    Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie persönlich – z. B. im Rahmen des Beratungseinsatzes nach §37.3.

  4. Alltagshilfe

    Ob Haushalt, Einkaufen oder Arztbegleitung – unsere Alltagshelfer sind für Sie da und entlasten im Alltag.

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3 und unsere Alltagshilfe.

  • Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

    Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

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