Pflegeberatung in Brühl
Bei Pflegegrad 2 oder höher mit Pflegegeld ist der Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI vorgeschrieben. In Brühl begleiten wir Sie vom Termin bis zum Nachweis.
Mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig und kostenfrei. Sie erhalten klare Orientierung in ruhiger Atmosphäre.


Kostenfrei und rechtssicher
Wir besuchen Sie zu Hause. Wir prüfen die Versorgung, geben konkrete Alltagstipps und dokumentieren den Einsatz. Der Beratungsbesuch durch Pflegedienst sichert das Pflegegeld.
Pflicht, wenn Pflegegeld gezahlt wird.
Für Sie ohne Kosten.
Beratung bei Ihnen in Brühl.

Welche Pflichten habe ich?
Fristen für die Pflegeberatung in Brühl:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung
- Pflegegrad 2 und 3: Pflegeberatung halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wir erinnern Sie rechtzeitig und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Wofür wir stehen
Wir möchten, dass Pflege zu Hause ruhig und verlässlich gelingt. Deshalb setzen wir auf klare Sprache, Zeit für Fragen und kurze Wege. Die Beratung nach § 37,3 SGB XI ist dabei ein wichtiger Meilenstein. In Brühl sind wir schnell bei Ihnen und stimmen uns eng mit der Pflegekasse ab.
Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig, liebevoll.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Qualität sichern
Wir prüfen Tagesstruktur, Lagerung, Medikamente und Notfallwege. So senken wir Risiken und schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Pflege daheim.
Angehörige stärken
Wir klären Fragen, zeigen Entlastungsangebote, binden Unterstützung vor Ort ein und verteilen Aufgaben sinnvoll. Das nimmt Druck und gibt Ruhe.
Leistungen ausschöpfen
Wir erklären Leistungen der Pflegekasse verständlich. Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel, Wohnumfeld. Sie wissen, was zusteht und wie Sie es abrufen.
Individuell beraten
Empfehlungen, die sofort wirken. Von kleinen Umbauten bis zu sicheren Wegen in der Wohnung. Plus ein kurzer Fahrplan bis zur nächsten Pflegeberatung.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Termin zur Pflegeberatung in Brühl
Wir planen Ihren Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI. Rufen Sie an. Wir kümmern uns um alles. Den Nachweis senden wir an die Pflegekasse.

Wir kommen in alle Ortsteile
Die Pflegeberatung in Brühl durch Schwester Hilde ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern echte Unterstützung im Alltag. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Kierberg, Vochem, Pingsdorf, Badorf, Schwadorf und in die angrenzenden Wohngebiete. Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch, in ruhiger Atmosphäre und ohne Hektik. Im Beratungsgespräch Pflege nehmen wir uns Zeit, hören zu und erklären jeden Schritt verständlich.
Gemeinsam schauen wir, was im Alltag gut funktioniert und wo kleine Veränderungen sofort entlasten. Wir geben Hinweise zu Sicherheit in der Wohnung, zu Mobilität, Ernährung und einfachen Routinen, die den Tag strukturieren. Wir sprechen über passende Entlastungsangebote in Brühl und welche Leistungen der Pflegekasse jetzt sinnvoll sind, damit die Pflege zu Hause verlässlich gelingt.
Was Schwester Hilde in Brühl auszeichnet. Nähe, Klarheit, Verlässlichkeit. Wir kennen die Wege, die Menschen und die typischen Herausforderungen in der Region. Unsere Pflegeberatung ist lösungsorientiert, freundlich im Ton und auf Augenhöhe. Nach dem Besuch erhalten Sie eine klare Orientierung, und wir übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft.
Und wenn Sie nicht direkt in Brühl wohnen. Kein Problem. Wir sind im Rhein Erft Kreis und in der Umgebung unterwegs und kommen auch zu Ihnen nach Hause.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.
Wie viel Geld- und Sachleistungen bei welchem Pflegegrad?
Die Höhe der Geld- und Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und der gewählten Pflegeform. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste wählen. Zusätzlich stehen u. a. Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Der Umfang der Unterstützung steigt mit der Höhe des Pflegegrades, sodass Personen mit höheren Pflegegraden auch mehr finanzielle Mittel erhalten.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen nicht nur in Brühl
In Brühl erhalten Sie den Beratungseinsatz nach § 37,3. Wir sind außerdem in ganz Nordrhein Westfalen im Einsatz. Ein Anruf genügt.











