Pflegeberatung in Frechen
Wer Pflegegeld erhält und zu Hause versorgt wird, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig den Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI durchführen lassen. In Frechen begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zum bestätigten Nachweis. Die Beratung ist kostenfrei.
Mit Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig. Sie erhalten dennoch wertvolle Hinweise, wie die Pflege daheim leichter und sicherer wird.


Ein Besuch, der wirklich hilft
Wir besuchen Sie in Ihrer Wohnung, prüfen die Versorgung, klären Fragen und geben konkrete, machbare Empfehlungen. Anschließend dokumentieren wir den Einsatz und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld verlässlich weiterläuft.
Pflicht bei Pflegegeld (ab Pflegegrad 2).
Für Sie kostenfrei.
Direkt in Frechen und Nachbarschaft.

Welche Pflichten habe ich?
Fristen in Frechen
- Pflegegrad 1: freiwillig
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Wir koordinieren die Einsätze und bestätigen die Durchführung bei der Pflegekasse.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Über uns
Wir erklären Pflege einfach und bleiben freundlich im Ton. Die Beratung nach § 37,3 SGB XI ist für uns mehr als eine Vorgabe. Sie bedeutet konkrete Hilfe im Alltag. In Frechen sind wir zügig bei Ihnen, nehmen uns Zeit und beantworten jede Frage.
Wir sind für Sie da, menschlich, zuverlässig, liebevoll.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Häusliche Pflege stabilisieren
Abläufe ordnen, Transfers sichern, Sturzrisiken senken sowie alles weitere im Blick. Wir schließen Lücken und schaffen Verlässlichkeit.
Familie entlasten
Kurze Wege zu Hilfe vor Ort, sinnvolle Aufgabenteilung und einfache Routinen, die den Tag ruhiger machen.
Leistungen gezielt nutzen
Pflegegeld, Kombinationsleistungen, Hilfsmittel, Wohnumfeld. Wir erklären, was jetzt sinnvoll ist und wie es genutzt wird.
Individuell statt Schablone
Empfehlungen, die zu Frechen und zu Ihnen passen. Kleine Anpassungen, sichere Wege, klare Prioritäten bis zum nächsten Einsatz.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Frechen buchen
Kontaktieren Sie uns. Wir planen den Beratungseinsatz, kommen zu Ihnen und senden den Nachweis an die Pflegekasse.

Wir kommen zu Ihnen
Wir sind in Königsdorf, Bachem, Buschbell, Habbelrath, Grefrath und in den umliegenden Wohngebieten für Sie unterwegs. Die Pflegeberatung findet bei Ihnen zu Hause statt. In ruhiger Atmosphäre nehmen wir uns Zeit, hören zu und erklären die Beratung nach § 37,3 SGB XI in klaren Worten. Das Beratungsgespräch Pflege verläuft auf Augenhöhe, gern auch gemeinsam mit Angehörigen.
Gemeinsam schauen wir, was im Alltag gut funktioniert und wo kleine Veränderungen sofort helfen. Wir prüfen Tagesablauf, Mobilität und Sicherheit in der Wohnung, haben Ernährung, Hautpflege und Medikamente im Blick und zeigen einfache Routinen, die den Tag strukturieren. Außerdem besprechen wir, welche Leistungen der Pflegekasse jetzt sinnvoll sind und welche Angebote es in Frechen gibt.
Am Ende haben Sie eine klare Orientierung und wissen, wie es weitergeht. Wir dokumentieren den Einsatz und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld sicher bleibt. Für Pflegegrad 2 und 3 erfolgt die Beratung halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. So bleibt die Versorgung zu Hause überschaubar, sicher und verlässlich.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Nicht nur in Frechen helfen wir
In Frechen erhalten Sie den Beratungseinsatz nach § 37,3. Unser Team ist zudem in ganz Nordrhein Westfalen unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.


















