Lächelnde Frau im Rollstuhl bei Floristengeschäft

Alles, was Sie über den Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI wissen müssen

Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld erhält, hat Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung. In vielen Fällen ist diese Beratung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelung dazu findet sich in §37 Absatz 3 des Elften Sozialgesetzbuches, kurz SGB XI. Diese Beratung soll sicherstellen, dass Menschen gut versorgt sind, auch wenn sie nicht von einem Pflegedienst betreut werden. Außerdem sollen pflegende Angehörige gestärkt und unterstützt werden. Die Schwester Hilde bietet diese Beratung bundesweit an. Wir nehmen uns Zeit, kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen dabei, die Versorgung gut und sicher zu gestalten.

Wer muss an der Beratung teilnehmen?

Die Teilnahme ist für alle verpflichtend, die Pflegegeld beziehen und nicht von einem Pflegedienst versorgt werden. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung zweimal im Jahr stattfinden
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie alle drei Monate erforderlich
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, können aber freiwillig teilnehmen

Wenn der Beratungseinsatz nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, erinnern wir unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig an anstehende Termine.

So läuft ein Pflegeberatungsbesuch bei uns ab

Schritt 1: Sie melden sich bei uns
Ein Anruf genügt oder Sie schreiben uns über das Kontaktformular. Wenn Sie möchten, rufen wir auch gerne zurück.

Schritt 2: Wir vereinbaren einen Termin
Unser Team meldet sich zeitnah und schlägt Ihnen einen Termin vor. Der Besuch findet immer in Ihrer häuslichen Umgebung statt, also dort, wo die Pflege auch wirklich stattfindet.

Schritt 3: Wir kommen zu Ihnen
Eine erfahrene Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause. Sie bringt Zeit mit, hört zu und verschafft sich ein Bild von der aktuellen Situation. Gemeinsam besprechen wir, wie es Ihnen geht, welche Unterstützung es bereits gibt und ob vielleicht zusätzliche Leistungen infrage kommen. Auch Fragen zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsleistungen oder einer Höherstufung des Pflegegrads können hier besprochen werden.

Schritt 4: Wir dokumentieren den Besuch
Nach dem Gespräch dokumentieren wir den Beratungseinsatz und übermitteln die Bestätigung direkt an Ihre Pflegekasse. Sie selbst müssen sich um nichts weiter kümmern.

Schritt 5: Wir bleiben an Ihrer Seite
Wenn es soweit ist, melden wir uns bei Ihnen und erinnern an den nächsten Termin. So ist Ihre Versorgung langfristig gesichert.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Warum die Beratung sinnvoll ist

Viele Menschen nehmen Pflegegeld in Anspruch, ohne alle weiteren Leistungen der Pflegeversicherung zu kennen. Dabei gibt es oft Möglichkeiten zur zusätzlichen Unterstützung.

Die Pflegeberatung nach §37.3 ist eine gute Gelegenheit, die eigene Situation zu überdenken, neue Hilfen zu entdecken und Fragen loszuwerden.

Auch Angehörige, die die Pflege übernehmen, erhalten so wichtige Impulse und fühlen sich entlastet.

Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Begleitung. Um Sicherheit. Und darum, das Beste aus der häuslichen Pflegesituation zu machen.

Gut zu wissen

Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind erfahren und geschult. Sie arbeiten mit Herz und Verstand. Viele von ihnen haben selbst Angehörige gepflegt. Sie wissen, wie herausfordernd die Pflege zu Hause sein kann.

Wir verstehen Pflege nicht als Pflicht, sondern als Beziehung. Deshalb nehmen wir uns Zeit. Und deshalb ist es uns wichtig, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie über viele Jahre. Ganz gleich, wie sich Ihre Pflegesituation entwickelt.

Häufige Fragen

FAQs
  • Muss ich selbst einen Antrag stellen, um die Beratung zu erhalten?

    Nein. Wenn Sie bei uns anrufen oder das Formular ausfüllen, übernehmen wir alles Weitere. Sie müssen keinen separaten Antrag bei der Pflegekasse stellen.

  • Kostet mich der Beratungsbesuch etwas?

    Nein. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Es entstehen keine Eigenanteile oder Gebühren.

  • Darf ich jemanden zum Gespräch dazuholen?

    Ja. Angehörige, Betreuer oder andere Vertrauenspersonen dürfen selbstverständlich beim Gespräch dabei sein.

  • Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

    Das ist kein Problem. Sagen Sie uns einfach frühzeitig Bescheid und wir finden einen neuen Termin.

  • Was prüft die Pflegefachkraft beim Besuch?

    Sie schaut, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Dabei achtet sie auf praktische Fragen: Gibt es Hilfsmittel? Ist die Pflegeperson überlastet? Gibt es Hinweise auf einen höheren Pflegegrad? Das Gespräch ist keine Kontrolle, sondern soll helfen.

  • Bekomme ich eine Kopie der Dokumentation?

    Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen eine Kopie der Bestätigung zu. Die Pflegekasse erhält die Unterlagen automatisch digital.

  • Muss ich etwas vorbereiten?

    Nein. Wir bringen alles mit. Wenn Sie bestimmte Fragen haben, können Sie sich diese notieren. Das hilft, nichts zu vergessen.

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Manche Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns schnell und zuverlässig bei Ihnen zurück.
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Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3