Pflegeberatung in Köln
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI durchführen lassen. Diese Pflicht dient der Sicherung Ihrer Versorgung und genau dabei unterstützen wir Sie direkt im Herzen von Köln
Auch bei Pflegegrad 1 können Sie eine freiwillige Pflegeberatung in Anspruch nehmen und das ganz ohne Kosten.


Pflegeberatungsbesuche in Köln: verpflichtend, aber für Sie kostenlos
Wenn Sie in Köln leben und Pflegegeld beziehen, ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI verpflichtend. Ziel ist es, die Pflege zu Hause abzusichern und gleichzeitig Angehörige zu unterstützen.
Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause und stehen Ihnen mit Rat und Herz zur Seite.
Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen.
Der Beratungsbesuch ist für Sie komplett kostenfrei.
Der Beratungsbesuch findet direkt bei ihnen zuhause in Köln statt.

Welche Pflichten habe ich?
Wenn Sie in Köln wohnen und Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI durchführen zu lassen:
Pflegegrad 1: freiwillige Beratung
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate verpflichtend
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate verpflichtend
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was macht Schwester Hilde aus?
Schwester Hilde ist ein junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna. Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen ein sicheres und eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Unser Fokus liegt dabei vollständig auf der qualifizierten Pflegeberatung. Wir haben uns darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 nicht nur als Pflichttermin, sondern als echte Hilfestellung zu gestalten.
Schwester Hilde berät und kümmert sich – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Das ist unsere Aufgabe, die wir gerne jeden Tag erfüllen.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Sicherstellung der Pflegequalität
Wir prüfen, ob die Pflege gut funktioniert und wo vielleicht zusätzliche Hilfe nötig ist.
Entlastung der Angehörigen
Pflege ist anspruchsvoll. Wir geben Tipps, beantworten Fragen und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf.
Aufklärung zu Leistungen der Pflegekasse
Wir erklären verständlich, welche Hilfen Ihnen in Köln zustehen und wie Sie sie nutzen können.
Individuelle Empfehlungen
Ob Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung, wir geben Hinweise, wie die Pflege zu Hause in Köln noch besser gelingen kann.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Köln buchen
Schwester Hilde ist einer der größten Anbieter in Köln für die regelmäßige Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Kontaktieren Sie uns zur Sicherung Ihres Pflegegeldes. Zeitnah, unkompliziert und professionell.

Unsere Pflegeberatung in Köln
Die Pflegeberatung in Köln durch Schwester Hilde ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht, sie ist ein persönlicher Besuch mit Herz. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, egal ob in Ehrenfeld, Nippes oder Porz. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Ihre individuelle Pflegesituation. In einer Stadt wie Köln, wo viele Angehörige beruflich stark eingebunden sind oder weiter entfernt wohnen, ist es umso wichtiger, jemanden an der Seite zu haben, der mitdenkt und verlässlich unterstützt.
Was uns besonders macht: Wir kennen die Herausforderungen, die der Pflegealltag in einer Großstadt mit sich bringt. Enge Wohnungen, volle Terminkalender, komplexe Wege zur Versorgung, wir wissen, worauf es ankommt. Unsere Beratung ist nicht nur fachlich fundiert, sondern auch nah am Menschen. Wir sprechen Klartext, helfen ganz praktisch weiter und behalten Ihre nächsten Termine im Blick. So haben Sie mehr Sicherheit im Alltag und mehr Zeit für das, was zählt.
Und wenn Sie nicht direkt in Köln wohnen? Kein Problem. Schwester Hilde ist in ganz NRW für Sie im Einsatz. Unser Team kommt auch nach Bonn, Düsseldorf, Wuppertal oder ins Bergische Land. Pflegeberatung muss nicht kompliziert sein mit Schwester Hilde ist sie einfach, verständlich und vor allem: menschlich.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen nicht nur in Köln
Ob Pflegeberatung nach §37.3 in Köln oder in einer anderen Stadt: Wir sind persönlich für Sie da. Sie wohnen nicht in Köln? Kein Problem, denn wir sind in ganz NRW unterwegs. Unsere Pflegeberater kommen direkt zu Ihnen nach Hause.
Ein Anruf genügt und wir kümmern uns um den Rest. Bestimmt auch bei Ihnen in der Nähe!


















