Pflegeberatung in Duisburg
Haben Sie Pflegegrad 2 oder höher, werden daheim von Angehörigen versorgt und beziehen Pflegegeld? Dann verlangt § 37 3 SGB XI einen regelmäßigen Beratungseinsatz. So bleibt die häusliche Pflege sicher organisiert. Wir unterstützen Sie dabei in Duisburg – schnell, persönlich, zuverlässig.
Auch mit Pflegegrad 1 können Sie unsere kostenfreie Pflegeberatung freiwillig nutzen. Eine starke Hilfe für den Alltag.


Pflegeberatung in Duisburg: Pflicht und zugleich Unterstützung
Wenn Sie in Duisburg Pflegegeld erhalten, verlangt der Gesetzgeber einen regelmäßigen Beratungstermin. Dabei geht es darum, die häusliche Pflege zu sichern und Angehörige zu entlasten.
Unsere Pflegeprofis kommen zu Ihnen nach Hause, stellen die richtigen Fragen und bringen viel Einfühlungsvermögen mit.
Bei Pflegegeldbezug ist der Termin vorgeschrieben.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Die Beratung findet direkt bei Ihnen in Duisburg statt.

Welche Pflichten habe ich?
Wenn Sie in Duisburg wohnen und Pflegegeld erhalten, gelten für den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI folgende Fristen:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate verpflichtend
Wir erinnern Sie pünktlich und erledigen die gesamte Abwicklung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was macht Schwester Hilde besonders?
Gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna in Köln, sorgt unser Team dafür, dass pflegebedürftige Menschen in Duisburg selbstbestimmt zu Hause leben können. Wir unterstützen im Alltag und führen die vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI durch.
Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Jeden Tag.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Pflegequalität sichern
Gemeinsam prüfen wir, ob die Versorgung zu Hause rund läuft. Wir zeigen, wo noch Potenzial steckt, damit Sie oder Ihre Liebsten in Duisburg bestmöglich betreut sind.
Angehörige entlasten
Pflege kann an die Substanz gehen. Wir geben praktische Ratschläge, beantworten alle Fragen und zeigen Wege, die Belastung spürbar zu senken.
Leistungen der Pflegekasse nutzen
Viele Zuschüsse bleiben ungenutzt. Wir erklären klar, welche Hilfen es gibt und unterstützen Sie beim Antrag, damit kein Anspruch verloren geht.
Individuelle Lösungen finden
Jede Pflegesituation ist einzigartig. Wir empfehlen gezielt Hilfsmittel, kleine Wohnanpassungen oder Dienste, die den Alltag sicherer und leichter machen.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Termin für Ihre Pflegeberatung in Duisburg sichern
Schwester Hilde zählt zu den führenden Ansprechpartnern für die halbjährliche Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Melden Sie sich bei uns, damit Ihr Pflegegeld sicher bleibt – schnell, verlässlich, persönlich.

Pflegeberatung in Duisburg
Pflegeberatung ist Pflicht? Ja. Aber bei Schwester Hilde in Duisburg ist sie vor allem eines: eine echte Unterstützung im Alltag. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, egal ob Sie im Zentrum wohnen, in Hamborn, Buchholz oder in einem anderen Stadtteil. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, hören zu und geben konkrete Tipps, wie Pflege zuhause einfacher gelingt.
Gerade in einer Stadt wie Duisburg, in der viele Angehörige nicht direkt vor Ort sind oder beruflich stark eingespannt, ist es gut, jemanden an der Seite zu haben, der sich kümmert. Wir kennen die Herausforderungen, die Pflege im Alltag mit sich bringt und helfen dabei, den Überblick zu behalten.
Was uns ausmacht? Wir sind da, wenn es drauf ankommt. Persönlich, verlässlich und mit Herz. Wir erinnern Sie an Ihre Termine, erledigen die Formalitäten für die Kasse und stehen Ihnen bei Fragen immer zur Seite.
Auch wenn Sie etwas außerhalb wohnen, kein Problem. Wir finden gemeinsam eine Lösung, damit Sie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Hilfe auch rund um Duisburg
In Duisburg sind wir für Sie da mit der gesetzlich vorgesehenen Pflegeberatung nach §37.3.
Sie wohnen nicht direkt in Duisburg? Kein Thema. Unser Team ist in ganz Nordrhein Westfalen im Einsatz und kommt dorthin, wo die Pflege stattfindet, direkt zu Ihnen nach Hause.
Rufen Sie uns einfach an – wir machen den Rest.
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