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Online-Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI

Neu: Beratungsbesuch per Video

Ihren verpflichtenden Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI können Sie bei Schwester Hilde jetzt noch einfacher wahrnehmen – auf Wunsch auch bequem per Video von zu Hause aus.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich persönlich Zeit für Sie, beantworten Ihre Fragen rund um die Pflege zu Hause und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflege bestmöglich zu organisieren.

Und das Beste: Die Pflegeberatung ist für Sie vollständig kostenlos. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!

So einfach funktioniert es:

  • Der erste Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss persönlich bei Ihnen zu Hause stattfinden. Das bieten wir selbstverständlich auch an. Bitte vereinbaren Sie diesen ersten Termin telefonisch mit uns.
  • Danach kann jeder zweite Pflegeberatungsbesuch bequem per Videocall erfolgen.
  • Sie können die Beratung ganz entspannt von zu Hause aus wahrnehmen.
  • Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Jetzt Termin vereinbaren und Pflegeberatung einfach, persönlich und kostenlos nutzen.

Personen treffen sich zur Besprechung mit Tablet und Notizen um die Beratungseinsätze und Alltagshilfe noch besser zu machen
Vier Personen in einem Meeting am Konferenztisch bei Besprechung zu Pflegeberatungsbesuchen nach §37.3 SBG

Ihr Beratungsbesuch nach §37,3 ganz einfach per Video

Was ist die Online-Pflegeberatung?

Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI dürfen auch als Videogespräch stattfinden. Sie sprechen dabei genauso ausführlich mit einer unserer Pflegefachkräfte wie beim Hausbesuch, nur eben bequem über Smartphone, Tablet oder Computer.

  • Die Videoberatung ist als Nachweis bei der Pflegekasse anerkannt.

  • Die Beratung ist für Sie komplett kostenfrei.

  • Im Wechsel mit dem Hausbesuch: jede zweite Beratung kann per Video stattfinden.

Beratungsgespräch Pflege zwischen einem Mann und einer Frau
  1. Keine Anfahrt, kein Hausbesuch

    Die Beratung findet dort statt, wo Sie gerade sind. Sie müssen nichts vorbereiten und niemanden in die Wohnung lassen.

  2. Flexible Termine

    Buchen Sie Ihren Wunschtermin direkt online, rund um die Uhr und ohne Warteschleife.

  3. Angehörige einfach dazuholen

    Auch Familienmitglieder, die weiter weg wohnen, können sich zum Gespräch dazuschalten.

  4. Gleiche Qualität wie vor Ort

    Sie werden von denselben erfahrenen Pflegefachkräften beraten wie beim Hausbesuch.

  1. Termin online buchen

    Wählen Sie unten im Kalender einen passenden Termin und geben Sie Ihre Daten ein.

  2. Bestätigung erhalten

    Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail mit dem Link zu Ihrem Videogespräch.

  3. Beratung per Video

    Unsere Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation, beantwortet Ihre Fragen und gibt praktische Tipps für den Alltag.

  4. Nachweis an Ihre Pflegekasse

    Nach der Beratung übermitteln wir den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Jetzt Videoberatung buchen

Online-Termin

Wählen Sie einfach einen freien Termin im Kalender. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit allen Informationen zu Ihrem Videogespräch.

Der Kalender wird nicht angezeigt? Termin direkt online buchen oder rufen Sie uns einfach an.

Was macht Schwester Hilde aus?

Warum wir helfen

Schwester Hilde ist ein junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna. Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen ein sicheres und eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Wir haben uns darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 nicht nur als Pflichttermin, sondern als echte Hilfestellung zu gestalten. Vor Ort und jetzt auch per Video.

Schwester Hilde berät und kümmert sich: menschlich, zuverlässig, liebevoll.

> 3000
Pflegeberatungsbesuche pro Jahr
99%
Kundenzufriedenheit
Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse

Das sagen unsere Kunden über uns

Wir machen zufrieden

Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie: unkompliziert, zeitnah und auf Wunsch per Video.

  • Ich gebe zu: Ich habe komplett das Pflegeberatungsgespräch zur Sicherung meines Pflegegeldes übersehen. Erst kurz vor Ende der Frist habe ich mich auf die Suche nach einem Anbieter gemacht und mit Schwester Hilde den richtigen Partner gefunden: Unkompliziert, herzlich und vor allem zeitnah habe ich mein Pflegeberatungsgespräch bekommen. Danke dafür!

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

  • Vor Allem die Freundlichkeit und Herzlichkeit bei Schwester Hilde möchte ich erwähnen: Angefangen bei der Terminsuche bis hin zu den Pflegeberatungsbesuchen, ich fühlte mich immer wohl mit den MitarbeiterInnen der Schwester Hilde Pflegeberatung. Auch, daß ich nie mit einer Frage allein gelassen werde. ich kann den Service nur weiterempfehlen!

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.

  • Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

    Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

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Schwester Hilde bietet Ihnen die regelmäßige Pflegeberatung nach §37,3 zur Sicherung des Pflegegeldes. Zeitnah, unkompliziert, professionell und jetzt auch per Video.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

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Hilfe in ganz Deutschland

Egal wo Sie wohnen: Wir führen den Beratungseinsatz nach §37.3 direkt bei Ihnen vor Ort durch. Unser Team ist in weiten Teilen NRWs und Berlin mobil für Sie im Einsatz.

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