Online-Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI
Ihren verpflichtenden Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI können Sie bei Schwester Hilde jetzt noch einfacher wahrnehmen – auf Wunsch auch bequem per Video von zu Hause aus.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich persönlich Zeit für Sie, beantworten Ihre Fragen rund um die Pflege zu Hause und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflege bestmöglich zu organisieren.
Und das Beste: Die Pflegeberatung ist für Sie vollständig kostenlos. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!
So einfach funktioniert es:
- Der erste Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss persönlich bei Ihnen zu Hause stattfinden. Das bieten wir selbstverständlich auch an. Bitte vereinbaren Sie diesen ersten Termin telefonisch mit uns.
- Danach kann jeder zweite Pflegeberatungsbesuch bequem per Videocall erfolgen.
- Sie können die Beratung ganz entspannt von zu Hause aus wahrnehmen.
- Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Jetzt Termin vereinbaren und Pflegeberatung einfach, persönlich und kostenlos nutzen.


Ihr Beratungsbesuch nach §37,3 ganz einfach per Video
Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI dürfen auch als Videogespräch stattfinden. Sie sprechen dabei genauso ausführlich mit einer unserer Pflegefachkräfte wie beim Hausbesuch, nur eben bequem über Smartphone, Tablet oder Computer.
Die Videoberatung ist als Nachweis bei der Pflegekasse anerkannt.
Die Beratung ist für Sie komplett kostenfrei.
Im Wechsel mit dem Hausbesuch: jede zweite Beratung kann per Video stattfinden.

Keine Anfahrt, kein Hausbesuch
Die Beratung findet dort statt, wo Sie gerade sind. Sie müssen nichts vorbereiten und niemanden in die Wohnung lassen.
Flexible Termine
Buchen Sie Ihren Wunschtermin direkt online, rund um die Uhr und ohne Warteschleife.
Angehörige einfach dazuholen
Auch Familienmitglieder, die weiter weg wohnen, können sich zum Gespräch dazuschalten.
Gleiche Qualität wie vor Ort
Sie werden von denselben erfahrenen Pflegefachkräften beraten wie beim Hausbesuch.
Termin online buchen
Wählen Sie unten im Kalender einen passenden Termin und geben Sie Ihre Daten ein.
Bestätigung erhalten
Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail mit dem Link zu Ihrem Videogespräch.
Beratung per Video
Unsere Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation, beantwortet Ihre Fragen und gibt praktische Tipps für den Alltag.
Nachweis an Ihre Pflegekasse
Nach der Beratung übermitteln wir den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Jetzt Videoberatung buchen
Wählen Sie einfach einen freien Termin im Kalender. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit allen Informationen zu Ihrem Videogespräch.
Der Kalender wird nicht angezeigt? Termin direkt online buchen oder rufen Sie uns einfach an.
Was macht Schwester Hilde aus?
Schwester Hilde ist ein junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna. Mit unserem Team möchten wir pflegebedürftigen Menschen ein sicheres und eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen. Wir haben uns darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 nicht nur als Pflichttermin, sondern als echte Hilfestellung zu gestalten. Vor Ort und jetzt auch per Video.
Schwester Hilde berät und kümmert sich: menschlich, zuverlässig, liebevoll.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie: unkompliziert, zeitnah und auf Wunsch per Video.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Jetzt Pflegeberatung per Video vereinbaren
Schwester Hilde bietet Ihnen die regelmäßige Pflegeberatung nach §37,3 zur Sicherung des Pflegegeldes. Zeitnah, unkompliziert, professionell und jetzt auch per Video.

Lieber ein Hausbesuch?
Egal wo Sie wohnen: Wir führen den Beratungseinsatz nach §37.3 direkt bei Ihnen vor Ort durch. Unser Team ist in weiten Teilen NRWs und Berlin mobil für Sie im Einsatz.
Ein Anruf genügt – wir vereinbaren einen Termin und kommen zu Ihnen. Prüfen Sie jetzt, ob wir auch in Ihrer Stadt sind!
Neu: Die Pflegeberatung ist auch per Videocall möglich



















