
Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI
Die Schwester Hilde bietet umfassende Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI an. Diese Beratungsbesuche sind für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 ist eine kostenlose, halbjährliche Pflegeberatung empfohlen. Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Was ist ein Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI?
Für alle, die zu Hause gepflegt werden, einen anerkannten Pflegegrad haben und Pflegegeld erhalten.
Wer muss einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die Pflegegeld beziehen,
müssen diese Beratungseinsätze regelmäßig durchführen lassen:
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig eine Beratung in Anspruch nehmen, sind aber nicht verpflichtet.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig eine Beratung in Anspruch nehmen, sind aber nicht verpflichtet.
Ziele des Beratungseinsatzes
- Sicherstellung der Qualität der Pflege.
- Unterstützung und Entlastung der pflegenden Personen.
- Aufklärung über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung.
- Erkennen von Überforderung oder Problemen in der Pflege.
- Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege oder des Wohnumfelds.
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
- Anerkannte Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind.
- Alternativ können auch spezialisierte Pflegeberater beauftragt werden.
Kostenübernahme
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig.
- Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.

Ablauf und Inhalte der Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB X
Während des Beratungseinsatzes beurteilt ein qualifizierter Pflegeberater die aktuelle Pflegesituation. Es wird geprüft, ob die Pflege durch die Angehörigen sichergestellt ist und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Pflege zu erleichtern und zu verbessern. Themen wie die mögliche Höherstufung des Pflegegrades, der Bedarf an Hilfsmitteln sowie praktische Tipps zur Mobilisation und Lagerung werden angesprochen. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden dokumentiert und der Pflegekasse zur Abrechnung übermittelt.
Ablauf und Inhalte der Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB X
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Nachweis
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Vorteile des Pflegeberatungsbesuches nach §37,3 SGB XI
Regelmäßige Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI gewährleisten, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kontinuierlich Unterstützung erhalten, um die Pflegebedingungen zu verbessern.
Durch die festgelegten Beratungstermine können notwendige Anpassungen vorgenommen werden, die zur langfristigen Verbesserung der Pflegequalität beitragen.
Regelmäßige Beratungen tragen dazu bei, Situationen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, was das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen fördert und Pflegepersonen entlastet.
Fristen und Pflichten für Pflegegeldbezieher
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, die Beratungseinsätze in bestimmten Intervallen in Anspruch zu nehmen:
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate
Wer die Fristen nicht einhält, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 % oder sogar den vollständigen Verlust der Leistung. Es ist daher essenziell, die Termine einzuhalten und den Nachweis rechtzeitig an die Pflegekasse zu übermitteln.

Unterschiede zur Pflegeberatung nach § 36,3 SGB XI
Es ist wichtig, den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI von der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zu unterscheiden. Während die Pflegeberatung nach § 7a der Organisation der Pflege und der Erstellung eines Versorgungsplans dient, zielt der Beratungseinsatz auf die Qualitätssicherung in der laufenden häuslichen Pflege ab. Die Pflegeberatung nach § 7a findet in der Regel zu Beginn der Pflege statt, während der Beratungseinsatz nach § 37.3 regelmäßig während der Pflege durchgeführt wird.
Kosten und Abrechnung von Pflegeberatungsbesuchen
Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für Sie kostenlos und werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Die Schwester Hilde Pflegeberatung kümmert sich um die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass für die Betroffenen keine zusätzlichen administrativen Aufwände entstehen.
Nachweis für den Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI
Der Nachweis über den durchgeführten Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI ist für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege essenziell, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten. Dieser Nachweis bestätigt, dass die vorgeschriebene Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft stattgefunden hat und dient gleichzeitig als Beleg dafür, dass die Pflegesituation den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die regelmäßige Durchführung und Dokumentation dieser Beratungseinsätze stellt sicher, dass die Pflegequalität kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. So können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darauf vertrauen, dass die Pflege den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
- Anerkannte Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind.
- Alternativ können auch spezialisierte Pflegeberater beauftragt werden.
Zertifizierte Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege!
Die examinierten Pflegefachkräfte der Schwester Hilde sind nicht nur qualifiziert, sondern auch zertifiziert, um Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI durchzuführen. Unsere Pflegefachkräfte verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich der häuslichen Pflege. Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Pflegeberater stets auf dem neuesten Stand der Pflegepraxis sind und die gesetzlichen Vorgaben vollständig erfüllen. Dadurch können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darauf verlassen, dass sie eine kompetente und verlässliche Beratung erhalten, die ihre Pflegesituation bestmöglich unterstützt.
FAQ: Häufige Fragen zum Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Der Beratungseinsatz darf nur von zugelassenen und qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören ambulante Pflegedienste, unabhängige Pflegeberater oder andere von den Pflegekassen anerkannte Fachkräfte. Bei der Schwester Hilde Pflegeberatung übernehmen zertifizierte und erfahrene Pflegefachkräfte diese Einsätze.
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.