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Leistungen - Pflegeberatungsbesuche für Angehörige

Pflegeberatungsbesuche für Angehörige

Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 im Überblick

Jetzt die richtige Pflegeberatung finden.

Schwester Hilde Pflegeberatung ist eine zugelassene Beratungsstelle und bietet zertifizierte Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI für alle Pflegegrade. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen und den Besonderheiten der einzelnen Pflegegrade.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 kennzeichnet Personen mit einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Diese Menschen benötigen in der Regel nur wenig Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, darunter der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der für Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann. Allerdings besteht bei Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen können Betroffene Pflegesachleistungen, die Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sollen dabei helfen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und eine Heimunterbringung zu vermeiden.

Vorteile und Besonderheiten der Beratung für den Pflegegrad 1

Pflegegrad 2 und 3: Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 und 3 werden Personen zuerkannt, die eine erhebliche bis schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen und regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen. Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro, während bei Pflegegrad 3 ein Pflegegeld von 599 Euro gezahlt wird, sofern die Pflege durch Angehörige erfolgt. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro bei Pflegegrad 2 und 1.497 Euro bei Pflegegrad 3 monatlich in Anspruch genommen werden. Neben diesen finanziellen Leistungen stehen weitere Unterstützungen, wie u.a. die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Diese Leistungen helfen dabei, eine qualitativ hochwertige Pflege im eigenen Zuhause zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Vorteile und Besonderheiten der Beratung für den Pflegegrad 2 und 3

Pflegegrad 4 und 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

Pflegegrad 4 und 5 beschreiben die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, bei denen die Pflegebedürftigen eine intensive Pflege und Betreuung benötigen. Bei Pflegegrad 4 beträgt das monatliche Pflegegeld 800 Euro, und bei Pflegegrad 5 erhalten pflegebedürftige Personen 990 Euro, sofern die Pflege durch Angehörige erfolgt. Bei der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen stehen für Pflegegrad 4 monatlich 1.859 Euro und für Pflegegrad 5 2.299 Euro zur Verfügung. Zusätzlich umfassen die Leistungen für diese Pflegegrade u. a. die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Zuschüsse für notwendige Umbauten zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Diese umfangreichen Leistungen sind darauf ausgelegt, den erhöhten Pflegebedarf bestmöglich zu decken und eine Heimunterbringung möglichst zu vermeiden.

Vorteile und Besonderheiten der Beratung für den Pflegegrad 4 und 5

Weiterführende Informationen: Alles rund um Pflegegrade

Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen.

Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.

Kriterien: Pflegegutachten erhalten

Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

Leistungen: Wie viel Geld- und Sachleistungen bei welchem Pflegegrad?

Die Höhe der Geld- und Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und der gewählten Pflegeform. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste wählen. Zusätzlich stehen u. a. Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Der Umfang der Unterstützung steigt mit der Höhe des Pflegegrades, sodass Personen mit höheren Pflegegraden auch mehr finanzielle Mittel erhalten.

Pflegegrad für Kinder

Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

Pflegegrad für psychisch Kranke

Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Pflegegrad beantragen

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

Pflegeberatung für Angehörige

Pflegeberatung ist ein wichtiger Service für Angehörige von Pflegebedürftigen. Qualifizierte Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation der Pflege und der Auswahl geeigneter Pflegedienste. Die Beratung kann auch in Form von regelmäßigen Pflegebesuchen erfolgen, um die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Solche Beratungen sind nicht nur hilfreich, sondern auch verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Angehörige erhalten dadurch wichtige Informationen und praktische Tipps, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.

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