Pflegeberatung in Bonn
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die zuhause von Angehörigen versorgt werden und Pflegegeld beziehen, müssen alle 6 Monate einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI durchführen lassen. Das ist verpflichtend, aber für Sie komplett kostenfrei. Wir kommen für die Pflegeberatung direkt zu Ihnen nach Hause in Bonn.
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig, aber sehr empfehlenswert. Unsere Pflegeexperten geben Ihnen hilfreiche Tipps und beantworten alle Fragen rund um die Pflege.


Die Beratung ist für Sie kostenlos
Wenn Sie in Bonn wohnen, Pflegegeld erhalten und zuhause gepflegt werden, ist ein Pflegeberatungsbesuch nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB 11 Pflicht. So soll sichergestellt werden, dass die Pflege zu Hause gut läuft und Ihre Angehörigen die nötige Unterstützung bekommen.
Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause in Bonn. Die Beratung ist persönlich, verständlich und mit viel Herz.
Die Pflegeberatung ist verpflichtend bei Pflegegrad 2 oder höher.
Für Sie ist der Beratungseinsatz in Bonn komplett kostenfrei.
Der Besuch findet dort statt, wo Sie gepflegt werden, bei Ihnen zuhause.

Welche Pflichten habe ich?
Wenn Sie in Bonn wohnen und Pflegegeld erhalten, gilt je nach Pflegegrad folgende Regelung für den Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate verpflichtend
Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die komplette Abwicklung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was zeichnet Schwester Hilde aus?
Schwester Hilde wurde von Markus Adams und Sascha Heyna in Köln gegründet – mit dem Ziel, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Unser Team unterstützt im Alltag und übernimmt regelmäßig die Pflegeberatung nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI wie sie bei Pflegegeld vorgeschrieben ist.
Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Jeden Tag.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Pflege gut organisiert
Gemeinsam prüfen wir, ob die Pflege zu Hause reibungslos läuft oder ob es Dinge gibt, die verbessert werden können. Unser Ziel: eine sichere und stabile Versorgung für Sie oder Ihre Angehörigen.
Angehörige spürbar entlasten
Pflege kostet Zeit, Energie und oft auch Nerven. Wir zeigen, wie Sie sich Freiräume schaffen, beantworten Ihre Fragen und geben praktische Tipps für den Pflegealltag.
Mehr Überblick bei Pflegeleistungen
Viele Leistungen der Pflegekasse bleiben ungenutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie in Bonn haben und wie Sie diese ganz einfach in Anspruch nehmen können.
Individuelle Hilfe für Ihre Situation
Keine Pflegesituation ist wie die andere. Wir geben Ihnen gezielte Empfehlungen, zum Beispiel zu Hilfsmitteln oder sinnvollen Veränderungen in Ihrer Wohnung, damit der Alltag leichter wird.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Pflegeberatung in Bonn vereinbaren
Schwester Hilde gehört zu den erfahrensten Anbietern in Bonn für die regelmäßige Pflegeberatung nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI.
Melden Sie sich bei uns wir kümmern uns zuverlässig darum, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld gesichert bleibt. Persönlich, schnell und unkompliziert.

Beratung in Bonn mit viel Einsatz
Die Pflegeberatung in Bonn durch Schwester Hilde ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein Besuch, der wirklich hilft. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, ob in Beuel, Bad Godesberg, Tannenbusch oder der Bonner Innenstadt.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Situation, beantworten Ihre Fragen und zeigen Wege auf, wie die Pflege zu Hause einfacher werden kann.
Gerade in einer Stadt wie Bonn, wo viele Angehörige beruflich stark eingebunden oder nicht vor Ort sind, braucht es einen Partner, auf den man sich verlassen kann. Wir kennen den Alltag pflegender Familien: wenig Zeit, viele Anforderungen, oft wenig Hilfe. Genau da setzen wir an – mit Herz, Verstand und viel Erfahrung.
Was Schwester Hilde besonders macht? Wir sind direkt in Ihrer Nähe. Wir kennen die Wege, die Menschen und die Herausforderungen in Bonn. Unsere Pflegeberatung ist klar, verständlich und lösungsorientiert. Wir erinnern Sie an Ihre nächsten Termine, kümmern uns um die Formalitäten mit der Pflegekasse und sind immer für Sie da.
Und wenn Sie nicht direkt in Bonn wohnen? Kein Problem. Wir sind auch in Alfter, Bornheim, Sankt Augustin, Meckenheim und der Umgebung für Sie unterwegs.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
Anerkannte Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Alternativ können auch spezialisierte Pflegeberater beauftragt werden.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Vorteile haben Angehörige von einer Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein wichtiger Service für Angehörige von Pflegebedürftigen. Qualifizierte Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation der Pflege und der Auswahl geeigneter Pflegedienste. Die Beratung kann auch in Form von regelmäßigen Pflegebesuchen erfolgen, um die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Solche Beratungen sind nicht nur hilfreich, sondern auch verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Angehörige erhalten dadurch wichtige Informationen und praktische Tipps, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Noch eine Frage offen?
Wir sind in ganz NRW vertreten
In Bonn bieten wir den Beratungseinsatz nach §37.3 an.
Und wenn Sie nicht in Bonn wohnen? Kein Problem. Unser Team ist in ganz Nordrhein Westfalen unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.
Gut zu wissen: Die Alltagshilfe von Schwester Hilde startet bald auch in Bonn.
Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um den Rest.
Bestimmt auch in Ihrer Nähe!











