Pflegeberatung in Düsseldorf
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die zuhause von Angehörigen versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Pflege zuhause gut organisiert ist und genau dabei stehen wir Ihnen in Düsseldorf zur Seite.
Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, können Sie ebenfalls eine kostenfreie Pflegeberatung nutzen ganz freiwillig, aber sehr empfehlenswert.


Pflegeberatungsbesuche in Düsseldorf: verpflichtend, aber für Sie kostenlos
Wer in Düsseldorf lebt und Pflegegeld bekommt, muss regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI durchführen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Pflege zuhause gut läuft und Angehörige die nötige Unterstützung bekommen.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte besuchen Sie direkt bei Ihnen vor Ort und beraten Sie persönlich, verständlich und mit viel Herz.
Die Pflegeberatung ist verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld erhalten.
Für Sie ist dieser Besuch völlig kostenfrei.
Die Beratung findet in Ihrem Zuhause in Düsseldorf statt.

Welche Pflichten habe ich?
Wenn Sie in Düsseldorf wohnen und Pflegegeld erhalten, gilt je nach Pflegegrad folgende Regelung für den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate verpflichtend
Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die komplette Abwicklung – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was zeichnet Schwester Hilde aus?
Schwester Hilde wurde von Markus Adams und Sascha Heyna in Köln gegründet mit dem Ziel, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Unser Team unterstützt im Alltag und bietet zusätzlich regelmäßige Pflegeberatungsbesuche an, wie sie bei Pflegegeldbezug vorgesehen sind.
Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig, liebevoll. Jeden Tag.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Sicherstellung der Pflegequalität
Wir schauen gemeinsam, ob die Pflege zuhause gut organisiert ist und wo es vielleicht noch Verbesserungsbedarf gibt. Ziel ist, dass Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich versorgt sind.
Entlastung der Angehörigen
Pflege im Alltag kann viel Kraft kosten. Wir zeigen Wege auf, wie Sie sich entlasten können, beantworten Ihre Fragen und unterstützen mit praktischen Tipps.
Aufklärung zu Leistungen der Pflegekasse
Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen klar und verständlich, welche Unterstützung Ihnen in Düsseldorf zusteht und wie Sie diese beantragen können.
Individuelle Empfehlungen
Jede Pflegesituation ist anders. Wir geben Ihnen gezielte Hinweise, zum Beispiel zu passenden Hilfsmitteln oder sinnvollen Anpassungen in Ihrer Wohnung, damit die Pflege zu Hause einfacher wird.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Düsseldorf buchen
Schwester Hilde gehört zu den führenden Anbietern in Düsseldorf für die regelmäßige Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI. Melden Sie sich bei uns, damit Ihr Anspruch auf Pflegegeld gesichert bleibt, schnell, zuverlässig und persönlich.

Pflegeberatung in Düsseldorf mit Herz und Verstand
Die Pflegeberatung in Düsseldorf durch Schwester Hilde ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein persönlicher Besuch, der wirklich weiterhilft. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen, ob in Bilk, Pempelfort, Oberkassel oder Kaiserswerth. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre individuelle Situation, beantworten Fragen und geben praktische Tipps, wie die Pflege zu Hause besser gelingen kann.
Gerade in einer Stadt wie Düsseldorf, wo viele Angehörige beruflich stark eingespannt sind oder nicht in der Nähe wohnen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner zu haben. Wir wissen, was der Pflegealltag in einer Großstadt bedeutet: enge Zeitpläne, hohe Anforderungen, wenig Unterstützung. Genau da setzen wir an mit ehrlicher Beratung, klarem Blick und dem nötigen Einfühlungsvermögen.
Was Schwester Hilde ausmacht? Wir sind direkt vor Ort, kennen die Stadtteile, die Wege und die Menschen. Unsere Pflegeberatung ist einfach, verständlich und lösungsorientiert. Wir erinnern Sie an kommende Termine, kümmern uns um die Formalitäten und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Und wenn Sie nicht mitten in Düsseldorf wohnen? Kein Problem. Wir sind auch in Neuss, Ratingen, Erkrath, Hilden und vielen anderen Orten rund um Düsseldorf für Sie da.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
Anerkannte Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Alternativ können auch spezialisierte Pflegeberater beauftragt werden.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Wie viel Geld- und Sachleistungen bei welchem Pflegegrad?
Die Höhe der Geld- und Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und der gewählten Pflegeform. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste wählen. Zusätzlich stehen u. a. Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Der Umfang der Unterstützung steigt mit der Höhe des Pflegegrades, sodass Personen mit höheren Pflegegraden auch mehr finanzielle Mittel erhalten.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.
Noch eine Frage offen?
Standort Düsseldorf
In Düsseldorf bieten wir aktuell den Beratungseinsatz nach §37.3 an. Und wenn Sie nicht in Düsseldorf wohnen? Kein Problem. Unser Team ist in ganz Nordrhein-Westfalen im Einsatz und kommt direkt zu Ihnen nach Hause.
Gut zu wissen: Die Alltagshilfe von Schwester Hilde wird schon bald auch in Düsseldorf angeboten.
Ein Anruf genügt, wir kümmern uns um den Rest.
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