Pflegeberatung in Hürth

Pflegeberatung in Hürth nah und persönlich

Mit Pflegegrad 2 oder höher und Pflegegeld brauchen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI. So bleibt die Versorgung zu Hause sicher. Dabei begleiten wir Sie in Hürth.

Mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig und kostenfrei. Sie erhalten klare Antworten und praktische Hinweise für den Alltag.

Ältere Frau hält Hand, zeigt Vertrauen und Fürsorge bei einem Beratungsbesuch
Otto Maigler See in Hürth

Verpflichtend für Pflegegeld und für Sie kostenlos

So läuft der Beratungsbesuch in Hürth

Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause. Wir klären Fragen, geben alltagstaugliche Tipps und sichern das Pflegegeld durch den Nachweis des Beratungseinsatzes. Das ist die pflegeberatung 37.3 in der Praxis.

  • Die Beratung ist Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen.

  • Der Besuch ist kostenfrei.

  • Wir beraten bei Ihnen in Hürth.

Beratungsgespräch Pflege zwischen einem Mann und einer Frau

Welche Pflichten habe ich?

Regelmäßige Pflegeberatung

Fristen in Hürth für den Beratungseinsatz

  • Pflegegrad 1: freiwillig möglich
  • Pflegegrad 2 und 3: Pflegeberatung halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Wir erinnern an Termine und übernehmen die Dokumentation für die Pflegekasse.

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
    • Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
    • Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
  • Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

    • Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
    • Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.

Was Schwester Hilde besonders macht

Wir sind in Hürth schnell vor Ort

Schwester Hilde wurde gegründet, damit pflegebedürftige Menschen zu Hause selbstbestimmt leben können. Ein wichtiger Baustein sind die Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI mit klarer, verständlicher Unterstützung. In Hürth sind wir schnell bei Ihnen, hören zu und klären Ihre Fragen zur Pflegeberatung.

Wir übernehmen Formulare, Nachweis an die Pflegekasse und die Erinnerung an Termine. Wir sind für Sie da. Menschlich, zuverlässig, liebevoll.

> 3000
Pflegeberatungsbesuche pro Jahr
99%
Kundenzufriedenheit
Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse
  1. Pflege zu Hause sichern

    Wir prüfen gemeinsam Ihre Pflege zu Hause. Was läuft gut, wo gibt es Risiken. Wir ordnen Abläufe, schauen auf Mobilität, Ernährung und Lagerung. So bleibt die Versorgung sicher und der Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI ist sauber dokumentiert.

  2. Angehörige entlasten

    Pflege kostet Kraft. In Hürth zeigen wir Wege zur Entlastung der Angehörigen. Wir erklären Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, nutzen den Entlastungsbetrag und geben einfache Routinen für den Alltag an die Hand.

  3. Leistungen verstehen

    Viele lassen Geld liegen. Wir machen Leistungen der Pflegekasse transparent. Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel, Wohnumfeld, dazu der Beratungsbesuch durch Pflegedienst als Nachweis. Sie wissen danach genau, was Ihnen zusteht.

  4. Individuelle Empfehlungen

    Jede Situation ist anders. In Hürth erhalten Sie individuelle Empfehlungen, die sofort helfen. Von kleinen Hilfsmitteln über Sturzprophylaxe bis zu klaren Schritten für Termine, Anträge und die nächste Pflegeberatung §37.3.

  1. Termin Vereinbaren

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.

  2. Analyse und Fragen

    Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten. 

  3. Maßnahmen festlegen

    Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.

  4. Bestätigung an Ihre Krankenkasse

    Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.

Termin zur Pflegeberatung in Hürth

Brauchen Sie Unterstützung in Hürth?

Wir organisieren Ihren Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI. Melden Sie sich. Wir senden den Nachweis an die Pflegekasse und erinnern an Fristen. Schnell, persönlich, zuverlässig.

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Beratung in allen Stadtteilen

Hürth im Blick

Wir kommen nach Efferen, Hermülheim, Fischenich, Gleuel, Kendenich, Berrenrath, Stotzheim und in die umliegenden Viertel. Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie zu Hause in Ruhe, hören zu und erklären jeden Schritt verständlich.

Wir schauen gemeinsam, was im Alltag gut funktioniert und wo kleine Anpassungen sofort entlasten. Die Pflegeberatung in Hürth bleibt so nah, persönlich und verlässlich. Den Nachweis senden wir im Anschluss an die Pflegekasse.

    Lokal
    bei Ihnen in Hürth
    Erreichbar
    kurze Wartezeiten
    Erfahren
    Pflegefachkräfte mit Zeit
    Sicher
    Nachweis an die Pflegekasse
    Vorausschauend
    Termine im Blick

Das sagen unsere Kunden
über uns

Wir machen zufrieden

Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.

  • Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz vollständig. Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.

  • Wer führt den Beratungsbesuch durch?

    Anerkannte Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Alternativ können auch spezialisierte Pflegeberater beauftragt werden.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Welche Vorteile haben Angehörige von einer Pflegeberatung?

    Pflegeberatung ist ein wichtiger Service für Angehörige von Pflegebedürftigen. Qualifizierte Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation der Pflege und der Auswahl geeigneter Pflegedienste. Die Beratung kann auch in Form von regelmäßigen Pflegebesuchen erfolgen, um die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Solche Beratungen sind nicht nur hilfreich, sondern auch verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Angehörige erhalten dadurch wichtige Informationen und praktische Tipps, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

    Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

  • Wie viel Geld- und Sachleistungen bei welchem Pflegegrad?

    Die Höhe der Geld- und Sachleistungen variiert je nach Pflegegrad und der gewählten Pflegeform. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste wählen. Zusätzlich stehen u. a. Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Der Umfang der Unterstützung steigt mit der Höhe des Pflegegrades, sodass Personen mit höheren Pflegegraden auch mehr finanzielle Mittel erhalten.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

  • Wie werden Pflegegrade eingestuft und zugeordnet?

    Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere autorisierte Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen tätig sind. In einem ausführlichen Gutachten wird die Selbstständigkeit der Person anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um den Prozess in Gang zu setzen.

Noch eine Frage offen?

Manche Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns schnell und zuverlässig bei Ihnen zurück.
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Wir helfen nicht nur in Hürth

Hilfe in ganz NRW

In Hürth bieten wir den Beratungseinsatz nach § 37,3 an. Darüber hinaus sind wir in ganz Nordrhein Westfalen unterwegs. Ein Anruf genügt. Wir kümmern uns um den Rest.