Was sind Pflegegrade?
Definition und Bedeutung
Pflegegrade sind die Grundlage für die Zuteilung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Sie bestimmen, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung er im Alltag benötigt.
Statt sich auf bestimmte Krankheiten zu konzentrieren, geht es um den tatsächlichen Pflegebedarf im Alltag – unabhängig davon, ob körperliche oder geistige Beeinträchtigungen vorliegen.
Historische Entwicklung vom Pflegestufen-System
Bis 2017 galt das System der Pflegestufen (1 bis 3). Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde es durch das neue Pflegegrad-System ersetzt. Ziel war es, auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie z. B. Demenz, besser zu berücksichtigen. Das neue Modell ist umfassender, gerechter und flexibler.
Warum wurden Pflegegrade eingeführt?
Unterschiede zu den alten Pflegestufen
Das frühere System war stark auf körperliche Pflege angewiesen. Menschen mit geistigen oder psychischen Erkrankungen erhielten kaum Unterstützung. Die Pflegegrade berücksichtigen nun auch diese Gruppen, indem sie den Grad der Selbstständigkeit im Alltag bewerten.
Vorteile für Betroffene
- Gerechtere Einstufung bei Demenz und Alzheimer
- Mehr Transparenz durch klare Bewertungskriterien
- Individuelle Leistungen je nach tatsächlichem Bedarf
- Verbesserte Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegegrad 1
Voraussetzungen
Pflegegrad 1 erhalten Personen mit einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Das bedeutet, dass gewisse alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Körperpflege oder Haushaltsführung nur eingeschränkt möglich sind, aber keine umfassende Pflege erforderlich ist.
Typische Krankheitsbilder
- Anfangsstadium einer Demenz
- Leichte Mobilitätseinschränkungen
- Depressionen mit leichtem Pflegebedarf
Leistungen im Überblick
| Leistung | Betrag (Stand 2025) |
|---|---|
| Pflegegeld | kein Anspruch |
| Pflegesachleistungen | kein Anspruch |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4180 € einmalig |
Diese Leistungen können flexibel eingesetzt werden, zum Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Tagespflegeangebote.
Pflegegrad 2
Voraussetzungen
Pflegegrad 2 erhalten Personen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier liegt ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf in mehreren Bereichen des täglichen Lebens vor, etwa bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder andere Prüforganisationen vergibt dafür mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte.
Beispiele aus der Praxis
Typische Situationen für Pflegegrad 2:
- Eine Seniorin mit Gelenkrheuma kann sich nicht mehr selbstständig ankleiden.
- Ein Mann nach einem Schlaganfall benötigt Hilfe beim Duschen und Essen.
- Eine Person mit beginnender Alzheimer-Erkrankung vergisst regelmäßig Termine und Medikamente.
Finanzielle und sachliche Leistungen
Pflegegrad 2 bietet erstmals Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Familienmitglieder, die pflegen, können so ebenfalls unterstützt werden.
| Leistung | Betrag (Stand 2025) |
|---|---|
| Pflegegeld (bei häuslicher Pflege) | 347 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | 796 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich |
| Kurzzeitpflege | 1854 € jährlich |
| Verhinderungspflege | 1685 € jährlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4180 € einmalig |
Zusätzliche Hinweise
- Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich (Kombinationsleistung).
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegeberatung (§ 37 SGB XI).
- Die Pflegeperson kann Rentenpunkte erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegegrad 3
Kriterien zur Einstufung
Hier liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Der Pflegeaufwand ist deutlich höher, sowohl in zeitlicher als auch emotionaler Hinsicht. Die Punktzahl im Prüfverfahren liegt zwischen 47,5 und 70 Punkten.
Leistungsansprüche
Pflegegrad 3 erhöht sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen deutlich. Besonders wichtig für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.
| Leistung | Betrag (Stand 2025) |
|---|---|
| Pflegegeld | 573 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | 1432 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 1357 € monatlich |
| Kurzzeitpflege | 1854 € jährlich |
| Verhinderungspflege | 1685 € jährlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4180 € einmalig |
Kombinationsmöglichkeiten
- Pflegegeld kann anteilig mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
- Pflegende Angehörige können Pflegekurse besuchen, die von der Kasse übernommen werden.
Pflegegrad 4
Schwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 4 ist Personen zugeordnet, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Sie sind auf umfassende Hilfe bei fast allen Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen. Im MDK-Begutachtungssystem liegt die Bewertung zwischen 70 und unter 90 Punkten.
Unterstützungsangebote
In dieser Pflegestufe geht es meist um eine sehr intensive Versorgung. Pflegebedürftige benötigen Unterstützung bei:
- Körperpflege rund um die Uhr
- Nahrungsaufnahme
- Mobilität im Wohnraum
- Psychosozialer Betreuung (z. B. bei Demenz)
Entlastung für Angehörige
Da die Betreuung meist sehr zeitaufwendig ist, steht pflegenden Angehörigen umfangreiche Unterstützung zu – sowohl finanziell als auch durch externe Dienste.
| Leistung | Betrag (Stand 2025) |
|---|---|
| Pflegegeld | 765 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | 1778 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 1685 € monatlich |
| Kurzzeitpflege | 1854 € jährlich |
| Verhinderungspflege | 1685 € jährlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4180 € einmalig |
| Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich |
Zusätzlich können Angehörige Angebote wie Betreuungsdienste, 24-Stunden-Pflege oder Demenz-WGs nutzen.
Pflegegrad 5
Höchste Pflegestufe
Pflegegrad 5 ist für Menschen mit einer besonders schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die zudem besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Die Bewertung liegt bei 90 bis 100 Punkten im Prüfverfahren.
Intensive Betreuung
Oft handelt es sich um vollständig bettlägerige Menschen, Patienten im Wachkoma oder mit schweren neurologischen Erkrankungen wie ALS. Pflege muss nicht nur rund um die Uhr verfügbar sein, sondern auch fachlich besonders qualifiziert sein.
Spezialleistungen
Hier stehen die höchsten Pflegeleistungen zur Verfügung:
| Leistung | Betrag (Stand 2025) |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | 2299 € monatlich |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 2085 € monatlich |
| Kurzzeitpflege | 1854 € jährlich |
| Verhinderungspflege | 1685 € jährlich |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4180 € einmalig |
| Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich |
Zusätzliche Hilfen
- Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
- Entlastungspflege für Angehörige
- Finanzierung von Pflegepersonal und ambulanten Diensten
- Option auf stationäre Pflege mit Zuschüssen

Der MDK und die Begutachtung
Ablauf der Pflegebegutachtung
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) – oder bei privat Versicherten Medicproof – mit der Begutachtung.
Die Begutachtung erfolgt entweder zu Hause, in einer Einrichtung oder auch per Videokonferenz, wenn die Umstände es erfordern.
Bewertungskriterien
Das neue Pflegegrad-System basiert auf sechs Modulen, die mit Punkten bewertet werden:
- Mobilität – z. B. selbstständiges Aufstehen und Fortbewegen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung und Kommunikation
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. nächtliche Unruhe, Aggressivität
- Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Essen, Toilettengang
- Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen – z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Diese Module werden gewichtet, in Punkte umgewandelt und führen zu einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Tipps zur Vorbereitung
- Antrag rechtzeitig stellen: Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum.
- Pflegeprotokoll führen: Dokumentieren Sie typische Alltagssituationen.
- Anwesenheit beim Besuch: Angehörige oder Pflegepersonen sollten beim Termin dabei sein.
- Gutachten prüfen: Bei Unstimmigkeiten kann Widerspruch eingelegt werden.
Antragstellung für einen Pflegegrad
Wo und wie beantragen?
Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse (oft Teil der Krankenkasse) gestellt. Ein einfacher Anruf genügt – Sie erhalten dann die nötigen Unterlagen per Post.
Wichtige Punkte:
- Antrag kann von der betroffenen Person oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.
- Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen zu reagieren.
Formulare und Fristen
- Antrag per Brief oder Formular einreichen
- MDK-Begutachtung folgt meist innerhalb von 1 bis 3 Wochen
- Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid mit Pflegegrad
Was tun bei Ablehnung?
Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind:
- Innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen
- Detaillierte Begründung beifügen (am besten mit Unterstützung eines Pflegedienstes oder Anwalts)
- Bei erneuter Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht ist möglich
Tipp: Pflegeberatungsstellen und Sozialverbände bieten hier kostenlose Unterstützung an.
Leistungen nach Pflegegrad
Geldleistungen vs. Sachleistungen
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination beider Varianten. Welche Leistung die richtige ist, hängt davon ab, ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erfolgt.
- Pflegegeld: Wird gezahlt, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
- Pflegesachleistungen: Bezahlt professionelle Pflegedienste für die Versorgung.
- Kombinationsleistung: Wenn sowohl Angehörige als auch Pflegedienste helfen.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel werden monatlich bis 40 € erstattet. Außerdem können bis zu 4000 € für Umbauten im Wohnraum (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift) beantragt werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, springt die Pflegeversicherung ein:
| Leistung | Betrag pro Jahr | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege | 1685 € | sofortiger Anspruch |
| Kurzzeitpflege | 1854 € | stationäre Pflege bis zu 8 Wochen |
Diese Leistungen können auch kombiniert werden. Nicht genutzte Kurzzeitpflegebeträge dürfen ab 2025 zu 100% auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Somit entsteht ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3539 €.
Pflegegrad und Pflegegeld: Wer bekommt was?
Monatliche Beträge im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1497 € |
| 4 | 800 € | 1859 € |
| 5 | 990 € | 2299 € |
Diese Beträge gelten unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgt – allerdings ändern sich die Zuständigkeiten.
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen decken z. B.:
- Körperpflege
- Hilfe beim Anziehen
- Medikamentengabe
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Wird der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, kann der Rest mit Pflegegeld kombiniert werden.
Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?
Pflegegradabhängige Optionen
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher der Unterstützungsbedarf – und damit steigen auch die Anforderungen an die Pflegeform. Grundsätzlich gibt es drei Versorgungsmodelle:
- Häusliche Pflege durch Angehörige
– Vor allem bei Pflegegrad 1–3 gut möglich
– Pflegegeld als finanzielle Unterstützung
– Flexible Gestaltung und gewohnte Umgebung - Ambulante Pflege durch Pflegedienste
– Ergänzt oder ersetzt familiäre Pflege
– Sachleistungen für professionelle Versorgung
– Ideal bei Pflegegrad 2–4 - Stationäre Pflege im Heim
– Meist bei Pflegegrad 4 oder 5 notwendig
– Hoher Personal- und Betreuungsaufwand
– Pflegekasse beteiligt sich an den Heimkosten
Vor- und Nachteile beider Modelle
| Kriterium | Pflege zu Hause | Stationäre Pflege |
|---|---|---|
| Umgebung | vertraut, familiär | betreut, rund um die Uhr |
| Kosten | geringer, aber abhängig von Hilfeangeboten | hohe Eigenanteile trotz Kassenunterstützung |
| Soziales Umfeld | individuell | strukturierter Alltag, soziale Kontakte |
| Flexibilität | sehr hoch | eher eingeschränkt |
| Pflegequalität | von Pflegeperson abhängig | fachlich standardisiert |
Ein persönliches Gespräch mit einem Pflegeberater hilft dabei, die individuell beste Lösung zu finden – auch im Hinblick auf die vereinfachte Kombination von Leistungen.
Entlastungsbetrag und Zusatzleistungen
Nutzungsmöglichkeiten
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und ist zweckgebunden für Angebote zur Entlastung im Alltag, etwa:
- Haushaltshilfe
- Betreuung für Demenzpatienten
- Gruppenangebote bei anerkannten Einrichtungen
Nicht genutzte Beträge können bis Juni des Folgejahres übertragen werden.
Kombinierbarkeit mit anderen Leistungen
- Der Entlastungsbetrag ist nicht bar auszahlbar – er muss über Anbieter mit Kassenzulassung abgerechnet werden.
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können zusätzlich beansprucht werden.
- Auch Verhinderungspflege kann mit dem Entlastungsbetrag ergänzt werden.
Ein guter Tipp: Viele Kommunen bieten Listen anerkannter Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.
Widerspruch bei falscher Pflegegrad Einstufung
Wie man richtig vorgeht
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen der Meinung sind, dass der bewilligte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieses Verfahren ist kostenlos und kann den Zugang zu besseren Leistungen ermöglichen.
Schritte zum erfolgreichen Widerspruch
- Bescheid genau prüfen:
Lesen Sie den schriftlichen Bescheid aufmerksam durch. Welche Punkte wurden bewertet? Welche Argumentation liegt vor? - Widerspruch schriftlich einreichen:
Innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Bescheids muss der Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht werden. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. - Begründung mit Fakten untermauern:
- Führen Sie ein Pflegeprotokoll über mehrere Tage.
- Erstellen Sie eine Liste aller Hilfsbedarfe.
- Holen Sie ggf. eine ärztliche Stellungnahme ein.
- Beratung in Anspruch nehmen:
Sozialverbände wie der VdK oder die Caritas bieten kostenlose Unterstützung bei Widersprüchen. - Erneute Begutachtung:
Die Pflegekasse kann eine neue MDK-Prüfung veranlassen oder auf Basis Ihrer Unterlagen neu entscheiden.
Was tun, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird?
Dann bleibt der Weg vor das Sozialgericht. Hier entstehen keine Gerichtskosten, und oft genügt ein fachlich fundiertes Gutachten, um doch noch den gewünschten Pflegegrad zu erreichen.
Tipps für Angehörige und Pflegende
Emotionale und praktische Hilfen
Pflege ist nicht nur körperlich, sondern auch psychisch fordernd. Deshalb ist es wichtig, als Angehöriger selbst auf sich zu achten:
- Nehmen Sie regelmäßig Auszeiten – z. B. durch Verhinderungspflege.
- Sprechen Sie offen über Überforderung.
- Tauschen Sie sich mit anderen Pflegenden aus.
Beratungsstellen und Netzwerke
Nutzen Sie folgende Angebote:
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – kostenlos über die Pflegekasse
- Pflegestützpunkte in Ihrer Region
- Online-Selbsthilfegruppen
- Schulungen für pflegende Angehörige
Diese Unterstützung ist oft der Schlüssel zu mehr Lebensqualität – für die Pflegebedürftigen und für Sie selbst.
Zukünftige Entwicklungen der Pflegegrade
Digitalisierung im Pflegeprozess
Die Pflege in Deutschland steht vor einem digitalen Umbruch. Schon heute werden erste digitale Pflegeanwendungen (DiPA) erprobt und gefördert – etwa Apps zur Erinnerung an Medikamenteneinnahmen oder zur Dokumentation von Pflegetätigkeiten.
Zukünftig soll es:
- Digitale Pflegeakte für alle geben
- Schnelleren Zugang zu Gutachten und Leistungsbescheiden ermöglichen
- KI-gestützte Systeme zur Einstufung und Pflegeplanung geben
Die Herausforderung liegt darin, dass nicht alle Pflegebedürftigen digital affin sind – daher braucht es barrierearme Lösungen.
Politische Debatten und Reformen
Mehrere Reformvorschläge stehen im Raum:
- Dynamische Anpassung der Pflegegeldbeträge an Inflation
- Einführung eines Pflege-Basisgeldes, das Pflege unabhängig von der Wohnform fördert
- Stärkere Entlastung von Angehörigen durch steuerliche Anreize
- Ausbau der Pflegezeit für Berufstätige (ähnlich der Elternzeit)
Auch die Finanzierung der Pflegeversicherung wird diskutiert: Ob durch Beitragsanhebungen, Steuerzuschüsse oder gar ein vollständig neues Modell – hier ist politisch noch viel Bewegung.
Demografische Herausforderungen
Mit der alternden Gesellschaft steigt der Bedarf an Pflegekräften und Versorgungsangeboten. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, genügend Fachpersonal zu finden. Zukunftsstrategien setzen auf:
- Mehr Ausbildungsplätze und Anreize für Pflegekräfte
- Internationale Pflegekräfte
- Pflege durch technische Assistenzsysteme (z. B. Sensoren, Roboter)
Fazit: Was Sie aus dieser pflegegrade übersicht mitnehmen sollten
Diese pflegegrade übersicht 2025 zeigt: Pflege ist ein sensibles Thema – emotional, organisatorisch und finanziell. Umso wichtiger ist es, informiert zu sein.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung)
- Leistungen reichen von Pflegegeld über Sachleistungen bis zu Entlastungsbeträgen
- Eine genaue Dokumentation und professionelle Beratung helfen bei der Antragstellung
- Widersprüche sind möglich und oft erfolgreich
- Angehörige haben Anspruch auf Entlastung und Schulung
- Digitale Lösungen und politische Reformen prägen die Zukunft der Pflege

