Pflegeberatung in Bochum

Pflegeberatung für alle Pflegegrade – persönlich und direkt in Bochum

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich zu einem Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI verpflichtet. Diese Besuche stellen sicher, dass Ihre Versorgung optimal verläuft. Wir unterstützen Sie dabei direkt vor Ort in Bochum. Auch mit Pflegegrad 1 können Sie unsere Fachberatung vollständig kostenfrei in Anspruch nehmen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!
Ältere Frau hält Hand, zeigt Vertrauen und Fürsorge bei einem Beratungsbesuch
Bergbaumuseum in Bochum

Pflichttermine unkompliziert meistern – kostenfrei für Sie

Der Pflegeberatungsbesuch in Bochum

Wenn Sie in Bochum leben und Pflegegeld beziehen, ist der regelmäßige Nachweis über eine Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI zwingend erforderlich. Unser Ziel ist es, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu fördern und pflegende Angehörige aktiv zu entlasten. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte besuchen Sie direkt in Ihren eigenen vier Wänden im gesamten Bochumer Stadtgebiet.

  • Der Beratungsbesuch ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie Pflegegeld erhalten.

  • Die Beratung ist für Sie und Ihre Angehörigen zu 100 % kostenfrei.

  • Wir führen das Gespräch diskret und kompetent direkt bei Ihnen zu Hause in Bochum.

Beratungsgespräch Pflege zwischen einem Mann und einer Frau

Welche Pflichten habe ich?

Regelmäßige Pflegeberatung

Abhängig von Ihrem anerkannten Pflegegrad sind die Intervalle für die Beratungseinsätze in Bochum gesetzlich festgeschrieben:

Pflegegrad 1: Freiwillige Beratung jederzeit möglich.
Pflegegrad 2 & 3: Verpflichtender Besuch alle 6 Monate.
Pflegegrad 4 & 5: Verpflichtender Besuch alle 3 Monate.

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
    • Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
    • Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
  • Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

    • Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
    • Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
    • Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
    • Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.

Was macht Schwester Hilde besonders?

Schwester Hilde ist auch in Bochum für Sie da

Schwester Hilde steht für eine moderne, menschliche Pflegeberatung. Gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna, verfolgen wir die Vision, Menschen ein würdevolles und eigenständiges Leben in ihrem vertrauten Zuhause zu ermöglichen. Wir sind mehr als nur ein Prüfinstanz, wir sind Ihr Partner im Pflegealltag. In Bochum unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Auflagen, sondern hören zu und finden individuelle Lösungen für Ihre Herausforderungen.

> 3000
Pflegeberatungsbesuche pro Jahr
99%
Kundenzufriedenheit
Team von Schwester Hilde vor einem Gebäude stehend, lächelnd.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen

    Logo SBK Krankenkasse
    Logo Knappschaft Krankenkasse
    Logo DAK Krankenkasse
    Logo Techniker Krankenkasse
    Logo ikk classic Krankenkasse
    Logo AOK Krankenkasse
    Logo Barmer Krankenkasse
    Logo Debeka Krankenkasse
    Logo DKV Krankenkasse
    Logo Allianz Krankenkasse
  1. Individuelle Hilfsmittelberatung

    Wir prüfen vor Ort, welche Hilfsmittel Ihren Alltag in Bochum erleichtern können und wie Sie diese beantragen.

  2. Entlastung für Angehörige

    Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie die Pflegeverantwortung mit Beruf und Alltag besser vereinbaren können.

  3. Pflegegeld sicherstellen

    Durch unseren fristgerechten Nachweis an die Pflegekasse bleibt Ihr Anspruch auf Pflegegeld dauerhaft bestehen.

  4. Tipps zur Wohnraumanpassung

    Vom Badumbau bis zum Treppenlift, wir beraten Sie zu Zuschüssen für ein barrierefreies Zuhause.

  1. Termin Vereinbaren

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.

  2. Analyse und Fragen

    Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten. 

  3. Maßnahmen festlegen

    Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.

  4. Bestätigung an Ihre Krankenkasse

    Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Beratungstermin in Bochum

Benötigen Sie Unterstützung in Bochum?

Haben Sie Fragen zu Ihrem Pflegegrad oder benötigen Sie zeitnah den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Bochum? Unser Team von Schwester Hilde ist für Sie da, um Ihre häusliche Pflege langfristig abzusichern.

Wir besuchen Sie direkt in Ihrem Zuhause in ganz Bochum, unkompliziert, fachkundig und für Sie vollständig kostenfrei. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie und Ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Terminvereinbarung. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!

Zwei Personen im Gespräch mit Broschüre zum Beratungseinsatz nach §37.3

Persönliche Pflegeberatung tief im Westen

Lokale Expertise für Bochumer Familien

In einer Stadt wie Bochum, die durch ihren ehrlichen Zusammenhalt und eine starke Nachbarschaft geprägt ist, legen wir besonderen Wert auf eine nahbare und persönliche Beratung. Ob in Wattenscheid, Querenburg, Weitmar, Linden oder im Ehrenfeld, wir kennen die lokalen Strukturen im Ruhrgebiet genau und sind als Ihr zuverlässiger Partner schnell bei Ihnen vor Ort.

Die Pflegeberatung durch Schwester Hilde ist für uns kein bloßer bürokratischer Akt. Vielmehr verstehen wir uns als Begleiter, die ein Gespräch auf Augenhöhe führen. Wir wissen aus Erfahrung, dass der Pflegealltag hier in Bochum oft pragmatische Lösungen und ein direktes Wort erfordert.

Wir sprechen Ihre Sprache und klären alle komplexen Fragen zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Hilfsmitteln absolut verständlich. Unser Ziel ist es, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern, damit Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden dauerhaft sicher und gut aufgehoben fühlen.

Dabei unterstützen wir nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern bieten auch pflegenden Angehörigen die notwendige Entlastung und Orientierung im deutschen Pflegesystem. Sollten Sie oder Ihre Familie über die Stadtgrenzen hinaus Unterstützung benötigen, ist unser Team selbstverständlich in ganz Nordrhein-Westfalen für Sie im Einsatz und kommt für den gesetzlichen Beratungseinsatz direkt zu Ihnen nach Hause.

    Pflegeberatung Bochum
    Qualifizierte Beratung im gesamten Stadtgebiet
    Flexibel
    Termine nach Ihrem Zeitplan
    Mobil
    Hausbesuche in allen Stadtteilen
    Fachkundig
    Zertifizierte Expertise
    Herzlich
    Beratung mit Empathie

Das sagen unsere Kunden
über uns

Wir machen zufrieden

Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.

  • Nachdem ich jahrelang immer meinen Beratungsterminen hinterlaufen musste, geht das bei der Schwester Hilde ganz unkompliziert: Einmal anrufen und schon habe ich meinen Termin. Noch unkomplizierter geht es nicht. Und wenn es wieder Zeit ist für den nächsten Beratungsbesuch, meldet sich die Schwester Hilde zeitnah. Danke dafür!

  • Meine Mutter lebt in einer anderen Stadt und ich bin froh über jede Hilfe. Da bin ich auf Schwester Hilde gestossen. Seitdem brauche ich mich nicht mehr um die Pflegeberatungsbesuche kümmern. Und wenn es Fragen rund um die Pflege geht, ist das Team der Hilde immer sehr hilfsbereit.

  • Was für ein nettes und freundliches Team! Beim Pflegeberatungsbesuch konnten mir alle offenen Fragen beantwortet werden! Große Empfehlung!

  • So unkompliziert kenne ich die Pflegeberatungseinsätze gar nicht. Kaum angerufen, hatte ich schon in der folgenden Woche einen Termin. Und auch die nachfolgenden Termine hat die Schwester Hilde im Blick – somit muss ich nicht mehr daran denken.

Häufige Fragen

FAQs

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.

  • Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.

  • Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?

    Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?

    Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?

    Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.

  • Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?

    Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

  • Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?

    Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

    Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.

  • Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.

  • Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?

    Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.

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Hilfe in ganz NRW

Egal ob Sie im lebendigen Ehrenfeld, im grünen Stiepel oder in Wattenscheid wohnen, unser Team kennt die Wege in Bochum. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause, damit Sie sich in Ihrer vertrauten Umgebung sicher und bestens beraten fühlen. Ein Anruf genügt, und wir vereinbaren Ihren nächsten Pflichtbesuch nach § 37.3 SGB XI.