Pflegeberatung in Dinslaken
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind gesetzlich zu einem regelmäßigen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI verpflichtet. Diese Termine dienen der Qualitätssicherung Ihrer häuslichen Pflege und genau hierbei unterstützen wir Sie kompetent direkt in Dinslaken.
Selbst bei Pflegegrad 1 können Sie eine fachkundige Pflegeberatung auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen, und das für Sie völlig kostenfrei.


Was ist ein Pflegeberatungsbesuch in Dinslaken?
Wenn Sie in Dinslaken wohnen und Pflegegeld beziehen, ist der regelmäßige Nachweis über einen Beratungseinsatz gegenüber Ihrer Pflegekasse verpflichtend. Das Ziel ist nicht die Kontrolle, sondern die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie die Absicherung der häuslichen Versorgungsqualität.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte besuchen Sie direkt bei Ihnen zu Hause in Dinslaken und stehen Ihnen mit fundiertem Rat zur Seite.
Der Beratungseinsatz ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Pflegegeld beziehen.
Die Durchführung ist für Sie als Versicherten komplett kostenfrei.
Das Beratungsgespräch findet bequem in Ihrem vertrauten Zuhause in Dinslaken statt.

Welche Pflichten habe ich?
Je nach Ihrem individuellen Pflegegrad sind Sie in Dinslaken verpflichtet, den Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI in folgenden Abständen nachzuweisen:
Pflegegrad 1: Freiwillige Inanspruchnahme zur Information.
Pflegegrad 2 & 3: Einmal alle 6 Monate verpflichtend.
Pflegegrad 4 & 5: Einmal alle 3 Monate verpflichtend.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Was macht Schwester Hilde so besonders?
Schwester Hilde steht für ein modernes Pflegeverständnis, das den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt rückt. Unser Team verfolgt das Ziel, pflegebedürftigen Menschen in Dinslaken durch fundierte Aufklärung ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Die professionellen Pflegeberatungsbesuche bilden das Herzstück unserer Arbeit: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern kümmern uns auch um die bürokratischen Feinheiten mit der Pflegekasse, damit Sie den Kopf frei haben. Menschlich, verlässlich und mit viel Herz – das ist das Versprechen von Schwester Hilde für Ihre Pflegeberatung vor Ort.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Sicherung der Pflegequalität
Wir analysieren gemeinsam die aktuelle Pflegesituation und identifizieren Optimierungspotenziale für Ihren Alltag.
Support für Angehörige
Wir vermitteln wichtige Pflegetechniken, geben wertvolle Tipps und zeigen Wege zur individuellen Entlastung auf.
Maximierung der Kassenleistungen
Wir klären verständlich darüber auf, welche zusätzlichen Gelder und Hilfsmittel Ihnen in Dinslaken tatsächlich zustehen.
Individuelle Wohnraumberatung
Von der Barrierefreiheit bis hin zu praktischen Hilfsmitteln, wir beraten Sie passgenau zu Ihrer Wohnsituation in Dinslaken.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin für Ihre Pflegeberatung in Dinslaken vereinbaren
Schwester Hilde ist Ihr verlässlicher Partner für die gesetzliche Pflegeberatung in Dinslaken. Wir sichern Ihren Anspruch auf Pflegegeld, schnell, fachkundig und unbürokratisch.

Ihr persönlicher Pflegebesuch in Dinslaken
Die gesetzliche Pflegeberatung in Dinslaken durch Schwester Hilde ist weit mehr als nur ein Pflichttermin zur Sicherung Ihres Pflegegeldes. Wir verstehen uns als Ihr persönlicher Wegweiser im oft unübersichtlichen Pflegesystem. Unser Team ist täglich für Sie im gesamten Dinslakener Stadtgebiet unterwegs, egal ob Sie in Hiesfeld, Lohberg, Eppinghoven, Oberlohberg oder im Dinslakener Bruch leben. Wir kennen die Herausforderungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, und bieten Ihnen eine Beratung, die genau dort ansetzt, wo Sie Unterstützung benötigen.
Wir nehmen uns bei jedem Hausbesuch ausreichend Zeit, um Ihre individuelle Situation ganzheitlich zu erfassen. Dabei prüfen wir nicht nur die Einhaltung der Qualitätsstandards nach §37.3 SGB XI, sondern zeigen Ihnen aktiv auf, welche zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse Ihnen in Dinslaken zustehen.
Von der Beratung zu notwendigen Hilfsmitteln bis hin zur Unterstützung bei Höherstufungsanträgen sind wir an Ihrer Seite. Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihre Angehörigen sich in Dinslaken bestmöglich versorgt fühlen, damit die Pflege im gewohnten Umfeld dauerhaft gelingen kann. Vertrauen Sie auf Fachkompetenz, die direkt zu Ihnen nach Hause kommt.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Auch außerhalb von Dinslaken
Schwester Hilde ist nicht nur in Dinslaken für Sie da. Unser Team ist in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs und kommt direkt zu Ihnen nach Hause. Ein Anruf genügt, um Ihre Pflegeberatung rechtssicher und menschlich zu regeln.


















