Pflegeberatung in Dortmund
Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld (ab Pflegegrad 2) bezieht, muss regelmäßig einen Nachweis über eine professionelle Beratung erbringen, den sogenannten Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI. Wir von Schwester Hilde machen diesen Pflichttermin für Sie so angenehm wie möglich.
Unsere Pflegefachkräfte besuchen Sie überall in Dortmund und sorgen dafür, dass Ihre Versorgung gesichert bleibt. Übrigens: Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf diesen Service, komplett kostenfrei.


Ihre Pflegeberatung in Dortmund: Gesetzlich nötig, für Sie gratis
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden gut versorgt sind. Deshalb ist der Abruf dieser Beratung für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Aber keine Sorge: Es ist keine “Prüfung”, sondern eine Hilfestellung.
Wir kommen zu Ihnen, ob in die Gartenstadt, nach Eving, nach Hombruch oder einen anderen Stadtteil und schauen gemeinsam, wo wir Sie und Ihre Angehörigen im Alltag entlasten können.
Notwendig für den kontinuierlichen Bezug von Pflegegeld.
Die Kosten trägt direkt Ihre Pflegekasse.
Wir besuchen Sie bequem in Ihrem Dortmunder Zuhause.

Welche Pflichten habe ich?
Damit es keine Kürzungen beim Pflegegeld gibt, müssen die Termine fristgerecht stattfinden. In Dortmund richten wir uns dabei ganz nach Ihrem Pflegegrad:
- Grad 1: Einmal pro Halbjahr (auf Wunsch)
- Grad 2 & 3: Alle 6 Monate (Pflicht)
- Grad 4 & 5: Alle 3 Monate (Pflicht)
Unser Service: Wir behalten den Kalender für Sie im Blick und melden uns, wenn der nächste Besuch im Ruhrgebiet ansteht.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Wer steckt hinter Schwester Hilde?
Wir sind kein anonymer Großkonzern, sondern ein engagiertes Team aus Pflegefachkräften, das in Nordrhein-Westfalen zu Hause ist. Unser Herz schlägt dafür, Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Gerade in Dortmund schätzen wir die direkte und ehrliche Art der Menschen. Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe, hören zu und bringen Zeit mit. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht die Stoppuhr.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Sicherung der Versorgung
Wir schauen professionell drauf: Ist die Pflegesituation stabil? Wo hakt es im Alltag?
Praktische Tipps für Angehörige
Vom richtigen Hebegriff bis zur Stressbewältigung, wir stärken den Rücken derer, die pflegen.
Leistungs-Check
Schöpfen Sie Budgets für Verhinderungspflege oder Hilfsmittel voll aus? Wir klären auf.
Wohnraum-Anpassung
Manchmal helfen kleine Veränderungen in der Wohnung. Wir geben Tipps zur Barrierefreiheit.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Vereinbaren Sie Ihren Termin in Dortmund
Egal ob Sie kurzfristig einen Nachweis brauchen oder sich einfach beraten lassen wollen: Schwester Hilde ist in Dortmund für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir kümmern uns um den Rest.

Pflegeberatung für euch in Dortmund
Dortmund ist groß, lebendig und unglaublich vielfältig. Zwischen den ruhigen Wohnlagen in Kirchhörde oder Syburg und dem pulsierenden Leben am Nordmarkt oder in der Innenstadt liegen Welten und doch gehört alles zusammen. Unsere Pflegeberater sind in diesem Kosmos nicht nur zu Gast, sie sind hier zu Hause und kennen die Stadt wie ihre Westentasche.
Das ist für Sie ein entscheidender Vorteil, denn gute Pflegeberatung lebt von starker Vernetzung vor Ort. Wir wissen nicht nur, wo der nächste Pflegestützpunkt ist, sondern auch, welche Apotheken zuverlässig bis an die Haustür liefern, welche Sanitätshäuser in Ihrer Nähe gut sortiert sind und wo Sie weitere Unterstützung finden. Wir kennen die Wege und Strukturen in Dortmund, sodass wir Ihnen langes Suchen ersparen können.
Vor allem aber sprechen wir Ihre Sprache: “Ruhrpott-Klartext”. Das bedeutet für uns: Keine unverständlichen Fachbegriffe und kein “Drumherumreden”, sondern ehrliche, handfeste Antworten auf Ihre Fragen. Der Pflege-Dschungel ist kompliziert genug. Wir helfen Ihnen ganz praktisch, den lästigen “Papierkrieg” mit der Pflegekasse zu gewinnen und Anträge richtig zu stellen. Damit Sie den Kopf frei haben für das, was wirklich zählt: Ein gutes, selbstbestimmtes Leben in Ihrem Dortmunder Zuhause.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Nicht nur in Dortmund aktiv
Wir lassen Sie auch jenseits der Stadtgrenzen nicht allein. Schwester Hilde ist im gesamten Ruhrgebiet und Rheinland unterwegs. Haben Sie Bekannte in Bochum, Köln oder Düsseldorf, die Unterstützung brauchen? Empfehlen Sie uns gerne weiter.
Unsere Pflegekräfte sind mobil und kommen dorthin, wo sie gebraucht werden: Zu Ihnen nach Hause.


















