Pflegeberatung in Gelsenkirchen
Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI abzurufen. Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Sie als pflegende Angehörige aktiv zu unterstützen.
Direkt in Gelsenkirchen begleiten wir Sie professionell durch diesen Prozess. Auch bei Pflegegrad 1 stehen wir Ihnen für eine freiwillige Beratung vollkommen kostenfrei zur Verfügung.


Hilfe für Sie in Gelsenkirchen
Der Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI ist für Bezieher von Pflegegeld in Gelsenkirchen verpflichtend. Er soll sicherstellen, dass die Pflege im eigenen Zuhause optimal verläuft und Überlastungen frühzeitig erkannt werden.
Unsere empathischen Pflegefachkräfte besuchen Sie direkt in Ihrer vertrauten Umgebung in Gelsenkirchen, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, menschlich und kompetent.
Der Beratungsbesuch ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie Pflegegeld erhalten.
Für Sie entstehen keinerlei Kosten für diesen Termin.
Das Gespräch findet ganz entspannt bei Ihnen zu Hause in Gelsenkirchen statt.

Welche Pflichten habe ich?
Je nach Ihrem anerkannten Pflegegrad sind die Intervalle für die Beratungseinsätze in Gelsenkirchen gesetzlich festgelegt:
Pflegegrad 1: Beratung auf freiwilliger Basis möglich
Pflegegrad 2 & 3: Verpflichtender Besuch alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: Verpflichtender Besuch alle 3 Monate
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Warum Schwester Hilde der richtige Partner ist
Schwester Hilde wurde mit dem Ziel gegründet, pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Unser Team besteht aus erfahrenen Experten, die nicht nur die fachlichen Anforderungen der Pflegekassen kennen, sondern vor allem den Menschen sehen.
Die Pflegeberatungseinsätze bilden den Kern unserer Arbeit. Wir verstehen uns als Ihre Verbündeten in Gelsenkirchen, die mit Herz und Verstand pflegende Angehörige entlasten.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Sicherung der Versorgungsqualität
Wir schauen gemeinsam, ob die aktuelle Pflegeform noch passt oder ob Anpassungen nötig sind.
Unterstützung für Angehörige
Die Pflege zu Hause ist kraftzehrend. Wir hören zu und geben wertvolle Tipps zur Entlastung im Alltag.
Aufklärung über Kassenleistungen
Wir zeigen Ihnen auf, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen in Gelsenkirchen wirklich zustehen.
Praktische Hilfsmittelberatung
Ob Wohnraumverbesserung oder technische Hilfen, wir beraten Sie zu Optimierungsmöglichkeiten.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Gelsenkirchen vereinbaren
Schwester Hilde ist Ihr zuverlässiger Partner in Gelsenkirchen für den gesetzlichen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI. Sichern Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld durch eine zeitnahe und professionelle Beratung.
Wir sind schnell, unkompliziert und persönlich für Sie da.

Individuelle Pflegeberatung direkt vor Ort
In einer Stadt wie Gelsenkirchen, die von Zusammenhalt und Nachbarschaft lebt, ist uns der persönliche Kontakt besonders wichtig. Unsere Pflegeberatung ist kein bürokratischer Akt, sondern ein Besuch unter Nachbarn. Unsere Fachkräfte sind in ganz Gelsenkirchen für Sie unterwegs, egal ob in Buer, Schalke, Horst oder Ückendorf.
Wir kennen die lokalen Strukturen und wissen, wie wichtig eine verlässliche Unterstützung ist, wenn der Pflegealltag herausfordernd wird. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, hören zu und finden Lösungen, die zu Ihrem Leben passen. Was Schwester Hilde auszeichnet, ist die Kombination aus Fachwissen und echter Empathie. Wir sprechen kein “Behördendeutsch”, sondern erklären Ihnen die Möglichkeiten der Pflegekasse so, dass Sie sie auch nutzen können.
Sollten Sie außerhalb von Gelsenkirchen wohnen, ist das kein Problem: Schwester Hilde ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv und kommt direkt zu Ihnen nach Hause. Ein Anruf genügt, um Ihre Pflege langfristig abzusichern.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Wir kommen zu Ihnen nach Gelsenkirchen
Und wenn Sie nicht direkt in Gelsenkirchen wohnen? Kein Problem, wir sind in ganz NRW unterwegs. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause.
Ein Anruf genügt, wir kümmern uns um den Rest. Bestimmt auch bei Ihnen in der Nähe!


















