Pflegeberatung in Neuss
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld beziehen und im eigenen Zuhause versorgt werden, sind gesetzlich zu einem regelmäßigen Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI verpflichtet. Diese Besuche dienen der Sicherung Ihrer häuslichen Pflegequalität und genau hier stehen wir Ihnen in Neuss zur Seite.
Wussten Sie schon? Auch mit Pflegegrad 1 können Sie unsere fachkundige Pflegeberatung in Anspruch nehmen, und das vollständig kostenfrei.


Was ist ein Pflegeberatungsbesuch in Neuss?
Wenn Sie oder ein Angehöriger in Neuss wohnen und Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2 bis 5), fordert die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Qualitätssicherungsbesuch. Dieser Termin ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die häusliche Pflege optimal läuft.
Viele Neusser empfinden dies zunächst als Prüfung, doch wir bei Schwester Hilde sehen das anders: Es ist Ihre Chance, Fragen zu stellen und Unterstützung zu erhalten. Unsere zertifizierten Berater kommen zu Ihnen nach Hause, egal ob Sie in Grimlinghausen, Uedesheim oder auf der Furth wohnen. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt dabei vollständig Ihre Pflegekasse.
Sicherung des Pflegegeldes durch fristgerechten Nachweis
Praktische Hilfestellung bei Fragen zu Hilfsmitteln und Hebetechniken
Neutraler Blick von außen zur Entlastung pflegender Angehöriger

Welche Pflichten habe ich?
Die Häufigkeit der Beratung hängt von Ihrem Pflegegrad ab. In Neuss gelten die gleichen bundesweiten Regelungen: Bei Pflegegrad 2 und 3 findet der Besuch halbjährlich statt. Haben Sie den Pflegegrad 4 oder 5, ist der Einsatz vierteljährlich erforderlich.
Bezieher von Pflegegrad 1 können den Besuch freiwillig einmal pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Nutzen Sie dieses Angebot, um sich über Entlastungsleistungen in der Region Neuss zu informieren.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Warum Schwester Hilde in Neuss die richtige Wahl ist
Als moderne Pflegeberatung verstehen wir die rheinische Mentalität: Wir begegnen Ihnen offen, herzlich und auf Augenhöhe. Unser Team kennt die regionalen Strukturen im Rhein-Kreis Neuss und arbeitet rein digital und effizient.
Das bedeutet für Sie: Keine unnötige Bürokratie und schnelle Terminvergabe. Wir leiten das ausgefüllte Formular für den Beratungseinsatz direkt digital an Ihre Pflegekasse weiter, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Schwester Hilde steht für eine Pflegeberatung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, nicht die Paragraphen.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Pflegegeld sichern
Nur mit dem regelmäßigen Nachweis nach § 37.3 SGB XI zahlt die Kasse das Pflegegeld weiter aus. Wir sorgen dafür, dass keine Frist verstreicht.
Pflegefehler vermeiden
Unsere Experten erkennen frühzeitig Risiken wie Wundliegen oder Sturzgefahren in Ihrer Neusser Wohnung und geben präventive Tipps.
Angehörige entlasten
Pflege ist ein Knochenjob. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Verhinderungspflege oder Tagespflege im Raum Neuss auf.
Höherstufung prüfen
Hat sich der Gesundheitszustand verändert? Wir schätzen ein, ob ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad bei Ihrer Kasse sinnvoll ist.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt Termin zur Pflegeberatung in Neuss buchen
Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für einen Beratungseinsatz in Neuss. Unser Team meldet sich umgehend bei Ihnen, um einen passenden Zeitpunkt zu finden, gerne auch kurzfristig.

Unsere Pflegeberatung in Neuss
Die Pflegeberatung in Neuss ist für uns bei Schwester Hilde Heimspiel und Herzenssache zugleich. Wir wissen: In der Quirinus-Stadt hält man zusammen. Genau diese Mentalität bringen wir in Ihren Beratungseinsatz ein. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, ob Sie in der Innenstadt, auf der Furth, in Grimlinghausen oder Holzheim wohnen.
In einer lebendigen Stadt wie Neuss ist der Alltag oft hektisch. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihnen im hektischen Medizinbetrieb oft fehlt. Wir prüfen nicht nur Formulare, sondern hören zu. Wie klappt die Versorgung im häuslichen Umfeld? Wo gibt es Hürden im Badezimmer oder Treppenhaus?
Unsere Berater sind mit den lokalen Strukturen im Rhein-Kreis bestens vertraut. Wir kennen die Wege zu den örtlichen Sanitätshäusern, Pflegestützpunkten und Entlastungsangeboten. Mit Schwester Hilde holen Sie sich nicht nur einen Prüfer, sondern einen echten Kümmerer ins Haus, der Ihnen Sicherheit gibt und den Rücken stärkt.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Wir helfen nicht nur in Neuss
Ob Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Neuss oder Unterstützung im Umland – wir sind persönlich für Sie da. Und wenn Sie nicht direkt im Stadtgebiet wohnen? Kein Problem.
Schwester Hilde ist im gesamten Rhein-Kreis Neuss und darüber hinaus unterwegs. Unsere Pflegefachkräfte kommen auch nach Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch oder ins angrenzende Düsseldorf direkt zu Ihnen nach Hause.
Ein Anruf genügt, wir kümmern uns um den Rest. Bestimmt auch bei Ihnen in der Nähe!


















