Pflegeberatung in Oberhausen
Wenn Sie in Oberhausen leben, Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, schreibt die Pflegekasse – abhängig von Ihrem Pflegegrad – regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vor. Dieser Besuch dient nicht der Kontrolle, sondern der Sicherung Ihrer häuslichen Versorgung. Unser Team unterstützt Sie dabei kompetent und einfühlsam in allen Stadtteilen von Oberhausen.
Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Beratungstermin. Nutzen Sie diese Chance für eine kostenlose Hilfestellung durch unsere Experten.


Was ist die Pflegeberatung?
Für Pflegebedürftige in Oberhausen, die Pflegegeld beziehen, ist der Nachweis über eine Beratung nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben, um die Zahlungen der Pflegekasse nicht zu gefährden. Unser Ziel ist es jedoch, weit mehr als nur eine Bescheinigung auszustellen: Wir möchten, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden in Oberhausen sicher und gut versorgt fühlen.
Unsere qualifizierten Pflegeberater besuchen Sie direkt zu Hause, egal ob in Sterkrade, Osterfeld oder Alt-Oberhausen.
Der Nachweis ist notwendig, damit Ihr Pflegegeld weiterhin ausgezahlt wird.
Für Sie entstehen keinerlei Kosten, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Wir kommen zu Ihnen: Bequem und stressfrei in ganz Oberhausen.

Welche Pflichten habe ich?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche in Oberhausen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und den Vorgaben des § 37.3 SGB XI:
Pflegegrad 1: Einmal halbjährlich möglich (freiwillig, aber empfohlen)
Pflegegrad 2 & 3: Verpflichtend alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: Verpflichtend alle 3 Monate
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatungsbesuch nach §37,3 SGB XI freiwillig, aber empfohlen
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Es besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, bis zu 42 Euro pro Monat.
- Beratungsleistungen: Pflegebedürftige können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um über geeignete Pflege- und Unterstützungsangebote informiert zu werden.
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Die Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf
- Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend.
- Ohne regelmäßige Pflegeberatung erfolgt Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Pflegeberatung hilft Angehörigen und der Pflegeperson im Alltag.
- Professionelle Unterstützung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberatung.
Über uns
Schwester Hilde steht für eine moderne und menschliche Pflegeberatung. Als junges Unternehmen, gegründet von Markus Adams und Sascha Heyna, kennen wir die Herausforderungen im Ruhrgebiet genau. Wir wissen, dass Pflegebedürftigkeit oft den gesamten Alltag auf den Kopf stellt. Deshalb ist es unsere Mission, Ihnen in Oberhausen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Unser Ansatz ist lösungsorientiert: Wir haken nicht nur Listen ab, sondern hören zu. Wir möchten, dass Sie in Oberhausen so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem vertrauten Umfeld leben können. Mit Empathie und Fachwissen unterstützen wir Pflegebedürftige und entlasten Angehörige.

Wir kooperieren mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Qualitätssicherung zu Hause
Wir schauen gemeinsam, ob die häusliche Pflege in Oberhausen optimal läuft oder ob Hilfsmittel den Alltag erleichtern könnten.
Stärkung der Angehörigen
Pflegende Angehörige leisten Enormes. Wir bieten ein offenes Ohr für Sorgen und zeigen Wege zur Entlastung auf.
Leistungsansprüche klären
Von Verhinderungspflege bis Wohnumfeldverbesserung, wir erklären Ihnen, was Ihnen in Oberhausen zusteht.
Praktische Tipps für den Alltag
Oft sind es kleine Handgriffe oder Veränderungen in der Wohnung, die die Pflege in Oberhausen deutlich vereinfachen.
Termin Vereinbaren
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin. Gerne auch kurzfristig.
Analyse und Fragen
Zusammen klären wir die aktuelle Situation. Unsere Pflegeberater stehen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung und geben nützliche Tipps, den Pflegealltag einfacher zu gestalten.
Maßnahmen festlegen
Nach der Situationsanalyse helfen wir bei der Optimierung der Pflegesituation durch praktische Tipps oder Schulungsmöglichkeiten.
Bestätigung an Ihre Krankenkasse
Nach dem kostenlosen Beratungsbesuch übermitteln wir den Nachweis für den Termin zur Pflegeberatung an die Pflegeversicherung.
Jetzt anfragen: Beratungseinsatz in Oberhausen
Schwester Hilde ist Ihr zuverlässiger Partner in Oberhausen für die regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Kontaktieren Sie uns noch heute zur Sicherung Ihres Pflegegeldes. Zeitnah, unkompliziert und herzlich.

Unsere Pflegeberatung in Oberhausen
Oberhausen ist für uns mehr als nur ein Standort auf der Karte, hier schlägt das Herz des Ruhrgebiets. Und genau hier sind wir für Sie unterwegs. Egal ob Sie in einem klassischen Zechenhaus in Osterfeld wohnen, ruhig im grünen Königshardt oder zentral in Alt-Oberhausen: Wir kommen dahin, wo Sie uns brauchen.
Wir wissen, dass die Pflegebürokratie oft komplizierter wirkt als der Verkehr am Kreuz Oberhausen. Deshalb reden wir nicht lange um den heißen Brei herum, sondern packen an. Wir erklären Ihnen den “Behördenkram” auf Deutsch statt auf Beamtendeutsch und sorgen dafür, dass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht. Unsere Berater sind in der Region verwurzelt und kennen die lokalen Strukturen, von der Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern bis zu den Pflegestützpunkten.
Bei Schwester Hilde bekommen Sie keine Massenabfertigung, sondern eine Beratung, die so ehrlich und direkt ist wie die Menschen in Oberhausen selbst.
Das sagen unsere Kunden über uns
Pflegegeldempfänger müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Damit soll die festgestellt werden, dass Ihre Pflege gesichert ist. Diese Beratungsbesuche übernehmen wir gerne für Sie – unkompliziert und zeitnah.
Häufige Fragen
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3.
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Kräften gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen unterstützen.
Was passiert, wenn der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und den Nachweis fristgerecht bei der Pflegekasse einzureichen.
Welche Themen werden beim Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI besprochen?
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt. Dabei werden u.a. Themen wie Pflege, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Anpassungen an die Pflegesituation besprochen. Ziel ist es, die Pflege optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die Pflegequalität sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, solange der Einsatz von einer zugelassenen Pflegeberatungsstelle wie die Schwester Hilde Pflegeberatung durchgeführt wird.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden?
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Bereits bei Pflegegrad 1 wird eine halbjährliche, kostenlose Pflegeberatung empfohlen. Die regelmäßigen Einsätze sind Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Gibt es Besonderheiten bei psychisch Kranken?
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad, wenn ihre Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt. Dies gilt insbesondere für psychische Störungen, die die Alltagsbewältigung stark einschränken. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk auf kognitive Fähigkeiten, Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung gelegt. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?
Auch Kinder mit einem Pflegebedarf können in Pflegegrade eingestuft werden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Fähigkeiten von Kindern je nach Alter unterschiedlich sind. Die Begutachtung orientiert sich daran, inwieweit ein Kind altersgemäße Fähigkeiten besitzt oder Einschränkungen aufweist. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass sie dieselben Leistungen wie erwachsene Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein zentrales Instrument des deutschen Pflegesystems, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen zu bestimmen und entsprechende Leistungen zuzuordnen. Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und differenzieren den Unterstützungsbedarf in fünf Stufen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Von geringfügigen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Pflegeanforderungen (Pflegegrad 5) decken die Pflegegrade ein breites Spektrum ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist maßgeblich für den Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegedienstleistungen. Mehr zu Pflegegraden
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Er muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter, ein Pflegegutachten zu erstellen. Es ist ratsam, sich vor dem Antrag umfassend zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und eine faire Bewertung zu erhalten.
Welche Kriterien werden bei einem Pflegegutachten bewertet?
Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrades. Im Rahmen eines Begutachtungstermins wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besucht und die individuelle Situation beurteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Einschränkungen und leitet daraus eine Empfehlung für den Pflegegrad ab, die an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Noch eine Frage offen?
Nicht direkt in Oberhausen?
Schwester Hilde ist in ganz Nordrhein-Westfalen für Sie unterwegs. Neben Oberhausen betreuen wir auch die angrenzenden Städte wie Duisburg, Wuppertal, Solingen und Essen. Unser Team aus qualifizierten Pflegeberatern garantiert Ihnen zeitnahe Termine und eine fachkundige Beratung direkt bei Ihnen vor Ort. Egal wo Sie im Revier wohnen, wir sind für Sie da.


















